Tipps der AK Steiermark
Das ist bei Rückgabe und Umtausch zu beachten

Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. | Foto: AntonioGuillem/panthermedia
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  • Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht.
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Nicht immer trifft man bei der Wahl der Weihnachtsgeschenke den Geschmack der Liebsten, das Christkind hat gleich zweimal das Gleiche gebracht oder das Geschenk ist defekt. Die Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Steiermark, Bettina Schrittwieser, hat die Rückgabe-Bedingungen zusammengefasst.

STEIERMARK. 310 Euro gibt jede Steirerin, jeder Steirer im Schnitt für Weihnachtsgeschenke aus. Sieben Geschenke werden durchschnittlich verschenkt – rechnet die Wirtschaftskammer Steiermark vor. Dass bei den Geschenken nicht immer das Passende dabei war, veranlasst viele Steirerinnen und Steirer nach Weihnachten dazu, erneut die Geschäfte aufzusuchen, um Geschenke umzutauschen. MeinBezirk und die Arbeiterkammer Steiermark haben zusammengefasst, was du dabei bedenken solltest.

Alle Jahre wieder beginnt nach Weihnachten die Zeit des Umtauschens. | Foto: Freestocks/Unsplash
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Kein generelles Umtauschrecht

Ein Rücktritt oder ein Umtausch der Ware ist nur dann verpflichtend möglich, wenn das schon vor dem Bezahlen vereinbart wurde – besser geschützt ist man beim Online-Kauf, denn hier gibt es ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Wurden Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht aufgeklärt, kann sich die Frist hier sogar auf bis zu einem Jahr verlängern. 

Vorher Umtauschmöglichkeit klären 

Haben Steirerinnen und Steirer in den Geschäften vor Ort eingekauft, erfolgt ein Umtausch bzw. eine Rückgabe freiwillig. Geschäfte sind nicht dazu verpflichtet, Waren zurückzunehmen. Bettina Schrittwieser, Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutz, rät vor allem beim Weihnachtseinkauf, eine etwaige Umtauschmöglichkeit stets vor dem Kauf abzuklären, da viele Beschenkte ihre Geschenke oft nachträglich umtauschen wollen.

Garantie und Gewährleistung

Die Begriffe „Garantie und Gewährleistung“ werden in diesem Zusammenhang oft verwechselt. Eine Garantie muss im Gegensatz vertraglich vereinbart werden.

"Gewährleistung ist die Haftung des Verkäufers für eine mangelhafte Leistung. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch.“ 
Bettina Schrittwieser, Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutz

Die Dauer einer Garantie ist von Produkt zu Produkt verschieden und hängt auch vom jeweiligen Hersteller ab. "Gegenüber einer Konsumentin, einem Konsumenten, kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden, bei einem Verkauf zwischen Privaten allerdings schon."

Auch das vermeintlich perfekte Geschenk kann Mängel aufweisen - in diesem Fall greift die Gewährleistung. | Foto: Kira auf der Heide/Unsplash
  • Auch das vermeintlich perfekte Geschenk kann Mängel aufweisen - in diesem Fall greift die Gewährleistung.
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Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistung zwei Jahre, bei unbeweglichen
Sachen drei Jahre ab Übergabe der Sache (z. B. Häuser). „Wenn man bei Online-Käufen die Gewährleistung geltend machen will, muss man vorhandene Mängel beim Händler melden und das Produkt zum Händler retour senden“, sagt Schrittwieser.

Verbesserung oder Austausch

Zunächst aber hat die Käuferin, der Käufer das Recht, eine Verbesserung oder den Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. "Die Mangelbehebung hat jedenfalls kostenlos zu erfolgen“, betont die AK-Expertin. Es muss lediglich einem Verbesserungsversuch zugestimmt werden – schlägt dieser fehl oder ist ein Austausch nicht möglich, kann eine Preisminderung
oder die Wandlung des Vertrages geltend gemacht werden.

Bei der Wandlung des Vertrages müssen die Ware und das Geld rückerstattet werden. Im
Streitfall können die Ansprüche aus der Gewährleistung noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der oben genannten Fristen geltend gemacht werden.

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Unliebsame Geschenke werden nach Weihnachten oft zurückgegeben oder umgetauscht. Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. | Foto: AntonioGuillem/panthermedia
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