16-Jährige verurteilt
Murpark-"Scherzanruferin" bekommt bedingte Haftstrafe
Eine 16-Jährige, die im März nach einem "Scherzanruf" einen Polizeieinsatz im Murpark ausgelöst hatte, musste am Donnerstag vor Gericht. Sie fasst eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten aus, nachdem sie auch das Rote Kreuz getäuscht hat. Ob sie für den Großeinsatz mit 60 Polizeibeamten auch zahlen muss, ist noch nicht klar.
GRAZ/STEIERMARK. Am 15. März war beim Polizei-Notruf ein Anruf eingegangen, der in Graz für Unruhe sorgte – MeinBezirk.at hat berichtet: Eine 16-Jährige hätte im Murpark jemanden mit einer Waffe gesehen – ein (ziemlich unlustiger) Scherz der Jugendlichen, wie sich später herausstellte. Sie hatte das nur erfunden.
Anklage wegen Verleumdung
Dafür musste die 16-Jährige aus Graz heute vors Straflandesgericht: Bei den damaligen Auswertungen der Überwachungskameras war nämlich ein 41-jähriger Mann gefunden worden, auf den die Beschreibung der Anruferin zutraf. Waffen hatte er keine bei sich, auch nicht in seiner Wohnung. Dafür wurde die 16-Jährige wegen Verleumdung angeklagt, da sie den Mann einer behördlichen Verfolgung ausgeliefert haben soll.
Ob die junge Grazerin auch für die Kosten des Großeinsatzes im März aufkommen muss, ist noch unklar: Vor dem Gerichtsprozess kündigte die Landespolizeidirektion Steiermark an, dass man darüber erst nach dem Urteil entscheiden wird.
Auch die Rettung getäuscht
Vor Gericht wurden aber erst weitere mutmaßliche Taten bekannt: Die Jugendliche soll einen Diebstahl begangen haben und erst im Juli auch das Rote Kreuz getäuscht haben. Zusammen mit zwei Freundinnen habe sie einen Überfall von vier Männern auf ihre 14-jährige Freundin erfunden und diesen der Rettung gemeldet. Tatsächlich, so die Vorwürfe der Staatsanwältin, soll sie aber selbst die 14-Jährige (nach Absprache) geschlagen und sie mit Tabletten bewusstlos gemacht haben. Der Polizei wurde auch von einem Überfall erzählt, erst einen Tag später gestand die ebenfalls beteiligte dritte Jugendliche. Daraufhin drohte die Angeklagte ihr, die Aussage zurückzunehmen – was ihr auch eine Anklage wegen Anstiftung zur Falschaussage einbrachte.
Schon vor rund zwei Wochen wurde die 16-Jährige wegen mehrerer Delikte in Untersuchungshaft genommen. Diese hätten laut ihrem Strafverteidiger "Wirkung gezeigt": Er führte die mutmaßlichen Taten auf eine "schwierige Kindheit und vernachlässigte Erziehung" zurück, die 16-Jährige sei sich bewusst, dass der Anruf im Murpark ein Fehler gewesen ist. Bis auf den Diebstahl zeigte sie sich geständig.
Bedingte Haftstrafe
In allen Punkten (außer dem Diebstahl, der nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte) wurde sie am Donnerstag schuldig gesprochen. Sie fasste neun Monate Haft aus, bedingt für eine Probezeit von drei Jahren. Dazu kommen weitere Auflagen wie Psychotherapie, Bewährungshilfe und Jobsuche. "Das, was Sie gemacht haben, ist eine riesengroße Sauerei, normalerweise müssten Sie dafür sitzen gehen", so Richter Florian Farmer in seinem Urteil am Donnerstag. "Nur Ihr jugendliches Alter schützt Sie davor." Unter Tränen nahm die 16-Jährige das Urteil an, sie wurde danach aus der Haft entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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