Sachprogramm Erneuerbare Energie
So geht‘s mit dem Photovoltaik-Ausbau weiter
Acht Wochen lang lag der Entwurf des Landes Steiermark zum „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“, bei dem 37 Vorrangflächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesenen wurden, zur Begutachtung auf. Bis zum Ende dieser Begutachtungsfrist gelangten 165 Stellungnahmen ein und diese werden nun ausgewertet.
STEIERMARK. Das „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ des Landes Steiermark soll den weiteren, geordneten Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen. Der Entwurf zu diesem Sachprogramm, bei dem Vorrangflächen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen ausgewiesenen wurden, lag acht Wochen zur Begutachtung auf. Ingesamt 165 Stellungnahmen sind bis zum Ende der Frist am 23. März eingelangt. Diese werden derzeit vertiefend und sorgfältig geprüft, damit Vorschläge gegebenenfalls in die Verordnung eingearbeitet werden können.
„Der Ausbau erneuerbarer Energien ist für die weitere positive Entwicklung der Steiermark essenziell. Mit dem Sachprogramm wollen wir den Ausbau der Photovoltaik weiter beschleunigen, Projektwerbern und Grundeigentümern Rechtssicherheit bieten und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft und den Naturschutz Rücksicht nehmen. Die eingelangten Stellungnahmen werden daher sorgfältig geprüft, um diesen Interessensausgleich auch sicherzustellen.”
Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl
Breite Zustimmung für das Programm
Mittlerweile kann ein erster Überblick zu den eingelangten Stellungnahmen gegeben werden: Dabei zeige sich, dass der Verordnungsentwurf grundsätzlich auf breite Zustimmung stoße, dass es aber auch in einigen Punkten durchwegs konstruktive Kritik gebe. Es würden jedenfalls keine Stellungnahmen vorliegen, welche die Systematik des Sachprogramms mit Vorrangzonen, Ausschlusszonen und Vorgaben für die Gemeinden in der Flächenwidmung grundsätzlich in Frage stellen.
„Die erste Sichtung der eingelangten Stellungnahmen zeigt, dass wir mit dem Verordnungsentwurf einen guten Weg eingeschlagen haben. Mit dem Sachprogramm schaffen wir die Voraussetzung für eine Vielzahl an Sonnenkraftwerken und schützen gleichzeitig hochwertige landwirtschaftliche Flächen, indem wir der Nutzung von versiegelten und vorbelasteten Flächen Priorität einräumen.”
Landesrätin Ursula Lackner
Während der Entwurf für manche zu wenig Freiflächen für die Nutzung von Photovoltaik vorsehe, würden andere einen restriktiveren Zugang fordern. Weitestgehend begrüßt werde der von der Landesregierung gesetzte Schwerpunkt auf den prioritären Ausbau von Photovoltaik auf Dach-, Brach- und Deponieflächen, ebenso der Netzausbau zur Erschließung dieses Potentials. So werde auch in mehreren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass das über die Festlegung von Vorrangzonen derzeit abgedeckte Flächenpotenzial im Hinblick auf die für 2030 formulierten Ausbauziele zu evaluieren sei und zukünftig eine weitere, regional ausgewogene Ausweisung von Vorrangzonen erfolgen solle.
„Die Versorgungssicherheit mit regionalen Lebensmitteln und erneuerbarer Energie ist der Schlüssel zu einer nachhaltigen Zukunft. Daher braucht es eine verstärkte Nutzung von Biomasse, Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik, aber auch den Schutz der hochwertigsten Flächen für die Lebensmittelerzeugung. Um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, gilt es nun, den Netzausbau rasch voranzutreiben, damit das volle Potential der Dach-, Brach- und Deponieflächen für die Produktion von grünem Strom ausgeschöpft werden kann.”
Landesrat Johann Seitinger
Die überörtliche Regelung für den weiteren Ausbau der Freiflächen-Photovoltaikanlagen werde jedenfalls vielfach positiv gesehen, auch von den Gemeinden, in denen der Verordnungsentwurf Vorrangzonen definiert: Mit 18 von 34 Gemeinden erhebt mehr als die Hälfte keinen Einwand gegen das Programm.
Stellungnahmen werden geprüft
Neben den Gemeinden haben sich auch viele Privatpersonen mit Stellungnahmen gemeldet, was die große Bedeutung des Programms unterstreicht. Dabei wurden sowohl neue Flächen für eine Photovoltaiknutzung eingebracht als auch Teilflächen vorgesehener Vorrangzonen hinterfragt. Alle eingelangten Stellungnahmen werden nun sorgfältig geprüft, um am Ende ein Programm zur erfolgreichen Energiewende beschließen zu können.
Alle Stellungnahmen sind öffentlich unter folgendem Link einsehbar:
www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12901332/74835225
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