Nach Mord an Ex-Frau
Täter zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt

Der Ex-Mann des Opfers wurde am Montag in Leoben zu sieben Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. | Foto: Klaus Pressberger
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  • Der Ex-Mann des Opfers wurde am Montag in Leoben zu sieben Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt.
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In Leoben fiel am Montag das Urteil im Fall jenes Mannes, der im Jänner diesen Jahres seine Ex-Frau mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt hatte. Der 33-Jährige wurde zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LEOBEN. Eine Tat "von unfassbarer Brutalität" – so bezeichnet Staatsanwältin Anika Maierhofer das Beziehungsdrama, das sich am 24. Jänner in einem Mehrparteienhaus in Mürzzuschlag abgespielt hatte: Eine 34-jährige Frau war mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen im Kopf- und Halsbereich im Keller des Hauses gefunden worden, in dem sie zusammen mit ihrem Ex-Mann gelebt hatte. Dieser wurde kurz darauf verhaftet. Der heute 34-Jährige lebte mit ihr trotz Scheidung noch zusammen, da sie sich nur aus finanziellen Gründen formal getrennt hatten, gab er vor Gericht an.

Beziehungsende als Tatmotiv

Das Paar hatte 2015 geheiratet, sich aber 2020 scheiden lassen, da die 34-Jährige dadurch mehr finanzielle Unterstützung für sich und ihre minderjährige Tochter vom Staat erhielt. "Am Papier" lebte der damals noch 33-Jährige bei seinen Schwiegereltern. Tatsächlich wohnte der spätere Täter jedoch immer mit seiner Ex-Frau zusammen und auch eine neuerliche Heirat sei geplant gewesen.

Dann lernte die Frau aber in einer Asylunterkunft, in der sie eine Arbeit aufnahm, eine vierköpfige, afghanische Flüchtlingsfamilie kennen. Als die Familie abgeschoben werden sollte, gewährte sie den Afghanen ab November 2022 in der gemeinsamen 70 Quadratmeter großen Wohnung in Mürzzuschlag Unterschlupf. Für die Miete kam der Angeklagte auf. Nach wenigen Wochen habe sich seine Ex-Frau aber in die Afghanin verliebt, schildert die Staatsanwältin. Die beiden Frauen waren ab Anfang Jänner ein Paar.

Tatmotiv war das Beziehungsende, das der 33-Jährige nicht akzeptieren konnte.  | Foto: Symbolbild Martin Wurglits
  • Tatmotiv war das Beziehungsende, das der 33-Jährige nicht akzeptieren konnte.
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Dieses Ende der Beziehung konnte der Mann offenbar nicht verwinden, er lockte seine ehemalige Frau in den Keller, weil er sich nochmals mit ihr aussprechen wollte. Er soll aber, so die Anklage, ein Steakmesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge sowie Papierrollen mit in den Keller genommen haben. Als sie ihm noch einmal sagte, dass es mit ihm vorbei sei, "überkam ihn große Wut". Er "begann mit voller Wucht zuzustechen", schildert Maierhofer. Sogar die Klinge brach dabei ab. Die Frau verblutete, noch ehe ihre 13-jährige Tochter die Mutter im Keller fand.

Verteidiger Bernhard Lehofer kontert, sein Mandant sei ein "untypischer Täter": "Er hatte keinen Plan gefasst." Das Messer sei schon im Keller gewesen. Hinuntergegangen sei er mit seiner Ex-Frau, weil er mit ihr besprechen wollte, was von den gemeinsamen Flohmarkteinkäufen wiederverkauft werden soll. Dabei sei es dann zum Gespräch über die gemeinsame Zukunft gekommen.

"Ja, es war mit unfassbarer Brutalität, aber ein klassischer Affektsturm"
Verteidiger Bernhard Lehofer über die Tat seines Mandanten

Wenn es geplant gewesen wäre, hätte er nicht Dutzende Male zugestochen, während die anderen oben in der Wohnung waren, "das ist dumm", so der Anwalt.

"Rosarote Brille fiel herunter"

Auch der Angeklagte lässt die Tat Revue passieren: Er erinnert sich daran, dass seine Ex-Frau im Keller meinte, "ich hätte genug Chancen gehabt. Sie warte nur noch auf die Papiere und dann sei sie mit der afghanischen Familie weg", beschreibt der 34-Jährige.

"Meine rosarote Brille fiel herunter. Ich habe an nichts mehr gedacht."Ich sah, wie mein Leben vor meinen Augen zerbrach, und bemerkte das Messer. Ich sah Rot und stach zu."
Der Täter im Rückblick über den Totschlag an seiner Ex-Frau

Nach den Messerstichen habe er das Handy seiner Ex genommen, ging hinauf in die Wohnung und sagte den anderen, er gehe mit dem Hund spazieren. Dann warf er das Handy in die Mürz, die abgebrochene Klinge und den Messergriff entsorgte er im Restmüll.

Die Geschworenen befanden das Verbrechen als Totschlag. Dafür wurde der 34-Jährige zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er nahm das Urteil sofort an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das war die Vorgeschichte:

Frau in Mehrparteienhaus in Mürzzuschlag tödlich verletzt
Tathergang wird nach wie vor untersucht
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