Unerbetene Werbeanrufe
Warnung vor aggressiven Telefonverkäufern

Unerbetene Werbeanrufe sind gesetzlich verboten. Eine Schweizer Firma versucht auf diesem Wege aber dennoch zu Vertragsabschlüssen zu kommen. | Foto: fizkes/Shutterstock.com
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  • Unerbetene Werbeanrufe sind gesetzlich verboten. Eine Schweizer Firma versucht auf diesem Wege aber dennoch zu Vertragsabschlüssen zu kommen.
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Vorsicht vor aufdringlichen Telefonverkäuferinnen und -verkäufern: Der Konsumentenschutz der steirischen Arbeiterkammer (AK) warnt vor Werbeanrufen der Swisspoint Sales AG. Die Schweizer Firma behauptet, es sei mündlich ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden und fordert in weiterer Folge Geld.

STEIERMARK. Die steirische AK warnt am Freitag vor Werbeanrufen durch Mitarbeitende der Swisspoint Sales AG. Die Schweizer Anruferinnen und Anrufer behaupten in den Telefonaten, dass mündlich ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen wurde und drängen mit aggressiven Methoden darauf, ein Jahres-Abo für Zeitschriften abzuschließen.

Kurz darauf erhalten die Betroffenen auch bereits die erste Zeitschrift zusammen mit der ersten Mahnung in den Postkosten. Wer nicht zahlt, dem werde umgehend ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt, so die AK.

Unerbetene Werbeanrufe illegal

Derartige unerbetene Werbeanrufe seien "gesetzlich verboten", erklärt die AK-Konsumentenschützerin Katharina Gruber. Die Juristin weist darauf hin, dass derartige Anrufe nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar seien. Nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind eine Vertragsbestätigung und die Aufklärung über das Widerrufsrecht vorgeschrieben, sonst verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist auf ein Jahr.

Wer nicht zahlt, dem wird ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt. | Foto: Tero Vesalainen/Shutterstock.com
  • Wer nicht zahlt, dem wird ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt.
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Die Firma Swisspoint selbst ist bei der AK schon seit vielen Jahren für derartige Methoden bekannt. Gruber: „Nun aber werden betroffene AK-Mitglieder trotz Bekanntgabe unserer Vertretung direkt angerufen und mit Inkassoforderungen und angedrohten Negativeinträgen bei Wirtschaftsauskunftsdateien dazu gebracht, Zahlungen zu leisten.“ Der Ratschlag der Expertin lautet daher: „Nicht einschüchtern lassen, wir helfen weiter!"

Tipps des Konsumentenschutzes

  • Bei einem unerbetenen Werbeanruf einfach auflegen - auch mitten im Gespräch.
  • Bei einem behaupteten Vertragsabschluss umgehend schriftlich den Rücktritt erklären.
  • Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe erstatten.

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Unerbetene Werbeanrufe sind gesetzlich verboten. Eine Schweizer Firma versucht auf diesem Wege aber dennoch zu Vertragsabschlüssen zu kommen. | Foto: fizkes/Shutterstock.com
Wer nicht zahlt, dem wird ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt. | Foto: Tero Vesalainen/Shutterstock.com
Nicht einschüchtern lassen, so die Botschaft der AK. | Foto: Nordwood-Theme/Unsplash
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