Fördercall 2024
30 Millionen Euro für Kinderbildung und -betreuung

Die Kinderbetreuung in der Steiermark soll stärker gefördert werden. | Foto: Land OÖ/Gerstmair
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Der nächste Fördercall in der Steiermark startet ab dem 15. April mit insgesamt 30 Millionen Euro für Kinderbildungs- und Kinderbetreunngseinrichtungen. Die Förderungen können für das Jahr 2023 teilweise auch rückwirkend beantragt werden.

STEIERMARK. Mit April soll der neue Fördercall 2024 an den Start gehen. Beabsichtigt wird heuer, den Ausbau des Angebots an Kinderbildung und -betreuung weiter zu forcieren. Deshalb werden der Bund und das Land für die Betreuungsjahre 2022/23 bis 2026/27 gemeinsam insgesamt 90 Millionen Euro für den Ausbau des Betreuungsangebots zur Verfügung stellen. Die Träger solcher Einrichtungen können Zuschüsse für den Ausbau, zum Beispiel für neue Betreuungsplätze oder die Verlängerung der Öffnungszeiten, beantragen. 

Alternativ kann zur Senkung der Gruppengrößen in Kindergärten auch zusätzliches Personal eingesetzt werden. Von diesem zusätzlichen finanziellen Aufwand werden im Betreuungsjahr 2023/24 ganze 100 Prozent, im Jahr darauf 90 Prozent, 2025/26 noch 80 Prozent und im Jahr 2026/27 70 Prozent der Kosten für die Träger übernommen. Der nächste Call für diese Förderungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro startet mit 15. April und läuft bis 26. April 2024. 

Erleichterung für Förderwerber

Die steirische Landesregierung hat noch dazu Maßnahmen getroffen, um den Prozess für Förderwerber zu erleichtern. Förderungen können jetzt nämlich auch rückwirkend gewährt werden. Darunter fallen bei Investitionszuschüssen jene Maßnahmen, deren Umsetzung frühestens am 24. Juni 2023 begonnen wurde. Personalkostenzuschüsse werden für den Zeitraum ab 1. September 2023 gewährt.

"Ich bin stolz, dass seit Juni letzten Jahres bereits für 300 Gruppen Fördermittel in Höhe von 22 Millionen Euro beantragt wurden. Das zeigt, dass der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark voranschreitet:"
Werner Amon, Landesrat für Europa, Internationale Angelegenheiten, Bildung und Personal

Landeshauptmann Christopher Drexler, Landesrat Werner Amon und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang | Foto: Land Steiermark/ Binder
  • Landeshauptmann Christopher Drexler, Landesrat Werner Amon und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang
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Die Gemeinden entlasten

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Gerade die Gemeinden sind im heurigen Jahr mit einer angespannten finanziellen Situation konfrontiert. Deswegen ist es uns in der Landesregierung besonders wichtig, zu unterstützen und den notwendigen Eigenmittelanteil der Gemeinden zu reduzieren. Entlang dessen wird die Ausweitung der Förderrichtlinien wesentliche Erleichterungen mit sich bringen, durch die Personal- und Investitionskosten auch rückwirkend förderbar sind.”

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Unser klares Ziel ist es, das Kinderbildungs und -betreuungsangebot in der Steiermark weiter auszubauen. Unsere Städte und Gemeinden sind dabei ein wesentlicher Partner. Daher freue ich mich sehr, dass wir mit der Änderung dieser Richtlinie wesentliche Erleichterungen schaffen, um in Zukunft das Angebot für die steirischen Familien weiter zu verbessern.”

Die Förderungsrichtlinie und die Förderungsanträge sind auf der Homepage des Referates Kinderbildung und ‑betreuung www.kinderbetreuung.steiermark.at unter „Förderungswesen - Bauförderung" abrufbar.

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