Arbeiterkammer-Wahl 2024
441.000 Arbeitnehmer sind jetzt wahlberechtigt

Arbeiterkammer: Vom 16. bis 29. April 2024 wird gewählt. Fünf Kandidaten stehen am amtlichen Stimmzettel. | Foto: Archiv
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Die Arbeiterkammer-Wahl in der Steiermark beginnt am Dienstag, dem 16. April. Knapp 441.000 Arbeitnehmer:innen sind aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter im Arbeitnehmerparlament zu wählen. Die Wahl läuft bis einschließlich 29. April.   

STEIERMARK. Mit dem 16. April fällt der Startschuss für die Arbeiterkammer-Wahl in der Steiermark. Insgesamt sind bei dieser Wahl, die bis zum 29. April läuft, 440.845 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt. Gewählt werden die 110 Kammerrätinnen und -räte, die die Vollversammlung der AK Steiermark bilden – das Parlament der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wahl im Betrieb oder mit Wahlkarte

Gewählt werden kann in 739 betrieblichen Wahllokalen, d.h. in den meisten großen und mittleren Unternehmen. Für Wahlberechtigte, in deren Betrieb es kein Wahllokal gibt, oder die zur Wahlzeit in ihrem Betrieb verhindert sind, gibt es zwei Möglichkeiten: „Sie können bis 29. April per Briefwahl ihre Stimme abgeben oder in der AK in Graz bzw. einer unserer 13 Außenstellen wählen“, informiert Wahlleiter Wolfgang Nigitz. "Die Teilnahme an der Wahl ist wichtig, weil nur eine starke AK die Rechte von Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen durchsetzen kann", betont man seitens der Arbeiterkammer.

Alle fünf Jahre werden die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeiterinnen und Arbeiter gewählt. Seit 1921 gibt's die AK Steiermark. | Foto: RegionalMedien Steiermark
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Arbeiterkammer: Wer kann wählen?

Grundsätzlich ist jedes AK-Mitglied wahlberechtigt. In der Folge ist man automatisch wahlberechtigt, wenn man zum Stichtag vor der Wahl unselbstständig beschäftigt ist oder einen freien Dienstvertrag hat (Stichtag für diese Wahl war der 3. Jänner 2024). Ist man zu diesem Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, im Zivil- oder Präsenzdienst oder arbeitslos, kann man sich in die Wählerliste eintragen lassen.

In Österreich vertritt die Arbeiterkammer die Interessen von fast vier Millionen Menschen. Durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch AK-Mitglied, das heißt, man muss der AK nicht extra beitreten.     

Hier findest du weitere Informationen zur Arbeiterkammer sowie spannende Details zur Arbeiterkammer-Wahl 2024:

AK-Wahl: Was und wer überhaupt gewählt wird

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