Deckelung von Elternbeiträgen
Bastelmaterial bis zu zehn Euro pro Monat

Die Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ging am Montag in Begutachtung.  | Foto: Pixabay
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  • Die Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ging am Montag in Begutachtung.
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Der steirische Landesrechnungshof (LRH) stellte in dem im Jahr 2023 veröffentlichten „Wiki - Wir Kinder, Bildung und Betreuung"-Prüfbericht eine unrechtmäßige Vorgehensweise rund um die Einhebung von Bastelbeiträgen bei Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark fest. Eine Novelle des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes (StKBFG) zielt nun darauf ab, eine Gewinnerzielung durch Förderungen vom Land und Zahlungen von Eltern zu stoppen. Die Gesetzesänderung ging am Montag in Begutachtung. 

STEIERMARK. Die Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ging am Montag in Begutachtung. Diese Novelle solle es künftig unterbinden, dass bei Förderungen aus der öffentlichen Hand und Zahlungen von Eltern eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen könnte. 

Dass dies in der Vergangenheit geschah, weist der im Mai 2023 veröffentlichte Prüfbericht „Wiki - Wir Kinder, Bildung und Betreuung" vom steirischen Landesrechnungshof (LRH) fest. Im Bericht werden mehrere Kritikpunkte festgemacht. Darunter eine unrechtmäßige Vorgehensweise bei Einhebungen von Bastelbeiträgen. Die Höhe der Beiträge überstieg dabei die Kostendeckung sowie vereinsinterne Vorgaben. Der LRH erklärt, die hohen Beiträge hatten das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, was gegen das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz (StKBFG) verstößt. Die Gesetzesänderung zur Deckelung von Elternbeiträgen soll dies in Zukunft unterbinden. 

Bildungslandesrat Stefan Hermann und ÖVP-Klubobmann Lukas Schnitzer (v.l.) | Foto: FLTK
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Deckelung von Elternbeiträgen im Detail

Durch die Deckelung von Elternbeiträgen soll reguliert werden, dass es zu keinem Überschuss an Einnahmen durch Eltern oder öffentliche Hand durch Förderungen und Zahlungen kommen darf. Die Einnahmen dürfen die Ausgaben für den laufenden Betrieb nicht übersteigen. Künftig sollen nur noch kostendeckende Beiträge eingehoben werden dürfen. Diese Beiträge decken schließlich die Kosten für Verpflegung, Veranstaltungen, Bastelmaterial und dergleichen. 

"Zahlungen, die aus der öffentlichen Hand beziehungsweise von Erziehungsberechtigten an Träger einer elementarpädagogischen Einrichtung geleistet werden, dürfen niemals gewinnbringend sein."
Stefan Hermann, Bildungslandesrat (FPÖ)

Künftig sollen die Materialbeiträge die Höhe von zehn Euro pro Monat nicht übersteigen. | Foto: Pixabay
  • Künftig sollen die Materialbeiträge die Höhe von zehn Euro pro Monat nicht übersteigen.
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Künftig sollen die Materialbeiträge die Höhe von zehn Euro pro Monat nicht übersteigen. Sollte dies doch geschehen, so hat die Einrichtung oder der Erhalter eine Aufzeichnung über die Verwendung vorzuweisen. Überschüsse und allfällige Restbeträge sollen an die Eltern zurückgezahlt werden. Das Steiermärkische Kinderbetreuungsförderungsgesetz ging am Montag in Begutachtung. Vonseiten der Landesregierung wird betont, dass man mit der Gesetzesänderung den Forderungen des LRH nachkomme. 

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