Vorläufiges Ergebnis
FSG sichert sich 63 Prozent bei AK-Wahl
Das vorläufige Ergebnis der steirischen AK-Wahl steht fest: Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) machten bei der steirischen AK-Wahl mit fast 63 Prozent der gültig abgegebenen Stimmen das Rennen. An Stimmen zulegen konnten FA/FPÖ, AUGE/UG und GLB-KPÖ, während die Liste ÖAAB-FCG Verluste hinnehmen musste.
STEIERMARK. Von 16. bis 29. April wurden die Steirerinnen und Steirer zur Wahlurne gebeten, um ihre Interessensvertretung zu wählen. Rund 30,3 Prozent der Wahlberechtigten nutzten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, wie die Arbeiterkammer Steiermark am Dienstag in einer Aussendung mitteilte. Mit den noch einlangenden Wahlkarten wird sich laut AK das Ergebnis noch geringfügig erhöhen. Das Endergebnis gibt es dann am Freitag.
FSG bleibt stärkste Kraft
Dem vorläufigen Endergebnis zufolge haben die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG) mit AK-Präsident Josef Pesserl mit 62,7 Prozent die Wahl für sich entschieden, mussten aber ein Minus von 1,7 Prozentpunkten im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2019 einstecken. Zulegen konnten die Listen FA/FPÖ, AUGE/UG sowie GLB-KPÖ. Die FSG stellt weiterhin alle Vizepräsidentinnen und -präsidenten, verliert jedoch ebenso wie die Liste ÖAAB-FCG einen Vorstandssitz. FA/FPÖ und GLB-KPÖ gewinnen jeweils einen Vorstandssitz
hinzu.
Hier das vorläufige Ergebnis im Detail:
- AK-Präsident Josef Pesserl – FSG: 62,6 % (minus 1,8 Prozentpunkte)
- ÖAAB-FCG-Steirische Volkspartei Team Peter Amreich: 12,2 % (minus 1,9 Prozentpunkte)
- Freiheitliche Arbeitnehmer FA/FPÖ: 13,3 % (plus 1,7 Prozentpunkte)
- AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen: 5,2 % (plus 0,5 Prozentpunkte)
- Gewerkschaftlicher Linksblock – KPÖ: 6,7 % (plus 2,2 Prozentpunkte)
441.000 Wahlberechtigte
441.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in der Steiermark wahlberechtigt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 30,54 Prozent.
In Österreich vertritt die Arbeiterkammer die Interessen von fast vier Millionen Menschen. Durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch AK-Mitglied, das heißt, man muss der AK nicht extra beitreten.
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