Strengere Regeln bei Vergabe
Heizkostenzuschuss des Landes bringt 340 Euro

- Einkommensschwache Haushalte in der Steiermark können ab sofort den Heizkostenzuschuss des Landes beantragen.
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Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann – mit Ausnahme der Stadt Graz – ab 16. Oktober 2025 beantragt werden. Die Unterstützung von 340 Euro richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und soll die Belastungen durch steigende Energiepreise abfedern. Neu ist: Online-Anträge sind heuer nicht möglich, zudem wurden die Anspruchsvoraussetzungen angepasst.
*Update am Freitag, 17. Oktober: In der Stadt Graz kann der Heizkostenzuschuss des Landes erst ab kommenden Dienstag, 21. Oktober, beantragt werden.
STEIERMARK. Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Donnerstag den Heizkostenzuschuss für die kommende Heizperiode beschlossen. Damit will das Land steirische Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Heizkosten entlasten. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landes und kann ab sofort im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde sowie in Stadtämtern beantragt werden; mit Ausnahme der Stadt Graz, wo Anträge erst ab 21. Oktober in den Servicezentren und Servicestellen gestellt werden können. Eine Online-Antragsstellung wie zuletzt ist in dieser Heizsaison übrigens nicht möglich.
Strengere Voraussetzungen für Heizkostenzuschuss
Wie auch in anderen Bereichen wie der Wohnunterstützung oder der Sozialunterstützung, wo zuletzt Einschränkungen beim Bezieherkreis vorgenommen wurden, gibt es beim Heizkostenzuschuss Änderungen: So kann die Förderung nur noch von Österreicherinnen und Österreichern sowie EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürgern beantragt werden. Notwendig ist zudem ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Steiermark. Die Leistungen sollen ausschließlich jenen zugutekommen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Steiermark haben, argumentieren Landeshauptmann Mario Kunasek und Soziallandesrat Hannes Amesbauer (beide FPÖ).

- Der Heizkostenzuschuss soll jene Menschen unterstützen, die auch tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in der Steiermark haben, erklären Landeshauptmann Mario Kunasek (r.) und Soziallandesrat Hannes Amesbauer.
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Für die Beantragung gelten bestimmte Einkommensgrenzen, diese wurden erneut angepasst. Sie richten sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen:
Einkommensgrenzen (Nettoeinkommen pro Monat)
- Ein-Personen-Haushalt: bis 1.661 Euro
- Mehrpersonenhaushalt: bis 2.492 Euro
- Zuschlag pro Kind: 498 Euro (wenn Familienbeihilfe bezogen wird)
Wichtig: Für die Berechnung wird das gesamte Jahresnettoeinkommen inklusive Sonderzahlungen durch zwölf geteilt, weist man seitens des Landes hin.

- Hohe Energiekosten machen den Steirerinnen und Steirern zu schaffen: Unterstützung soll der Heizkostenzuschuss des Landes bieten.
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Kein Online-Antrag möglich
Im Vorjahr war erstmals eine Online-Beantragung möglich. Diese Option wird nun vorübergehend ausgesetzt, da – so die Erklärung des Landes Steiermark – laut Rückmeldungen einiger Gemeinden und Mitglieder des Städtebunds in verschiedenen Bereichen Verbesserungen am Onlineformular notwendig seien. Dies könne jedoch nur über einen Auftrag zur entsprechenden Umgestaltung respektive Programmierung durch die Abteilung 1 mit den dafür erforderlichen zeitlichen Ressourcen erfolgen, heißt es in der offiziellen Aussendung.
In der Heizperiode 2024/25 wurden übrigens 23.302 Anträge auf Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark abgewickelt. Die Ausgaben beliefen sich auf insgesamt 8,98 Millionen Euro.
Antrag auf Heizkostenzuschuss 2025/2026
- Wann? Von 16. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026; Ausnahme: In der Stadt Graz kann der Zuschuss erst ab 21. Oktober beantragt werden.
- Wo? Im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz
- Wie? Analog, ein Online-Antrag ist in dieser Heizsaison nicht möglich
- Bei Fragen steht das Sozialservice des Landes unter der Telefonnummer 0800 / 20 10 10 zur Verfügung.
Zum Heizkostenantrag:
- Weitere Infos zur Antragstellung in Graz findest du auf der Website der Stadt Graz.
- Auf der Website des Landes findest du die Richtlinien im Detail!
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