2G-Regel in Kraft
Ungeimpfte müssen auf Fitnessstudios verzichten
Die neue 2G-Regelung betrifft auch die heimischen Fitnessstudios. Ungeimpfte dürfen diese seit heute nicht mehr betreten. Was Abonnenten tun können.
Aufgrund der 2G-Regelung können ungeimpfte Personen nicht mehr ins Fitnessstudio oder in die Sauna gehen. "Ihre Aboverträge dürfen sie aus diesem Grund aber nicht kündigen, weil die Regelung nur vorübergehend gelten wird", erklärt Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. In der Zeit, in der der Abovertrag nicht genutzt werden kann, müssen Kunden grundsätzlich kein Entgelt bezahlen. Ob diese Rechtsansicht der Arbeiterkammer auch tatsächlich gerichtlich bestätigt wird, bleibt jedoch abzuwarten.
Tipp: Vertragsaussetzung vereinbaren
Betroffene Kunden haben laut AK-Expertin die Wahl: Entweder Beiträge nicht zu bezahlen oder aber diese unter Vorbehalt zu zahlen und nach einer gerichtlichen Entscheidung auf Rückzahlung zu hoffen. Schrittwieser: "Die sicherste Lösung wäre eine Einigung mit dem Unternehmen, dass der Vertrag ausgesetzt wird." Alle damit verbundenen Regelungen müssten aber individuell vereinbart werden.
Nähere Informationen zur Corona-Situation findest du tagesaktuell in unserem Live-Ticker.
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