VTÖ-Präsident Klaus Höllbacher
"Wiener Walzer gehört auch in die Verfassung"
Nach dem Wiener Schnitzel und dem Bargeld kommt jetzt der Wiener Walzer. Der Vorstoß von Bundeskanzler Karl Nehammer, das Bargeld unter Verfassungsschutz zu stellen – womit er eigentlich eine alte FPÖ-Forderung erneuert – erhitzt weiter die Sommergemüter. Passend zum Takt gibt es dazu jetzt eine weitere Idee zum Schutz österreichischen Kulturguts aus der Steiermark: Auch der Wiener Walzer verdient die Aufnahme in die Verfassung.
STEIERMARK. Es ist der politische Pausenfüller des Sommers 2023: Die Diskussion um die Absicherung des Bargelds in der österreichischen Verfassung. Unabhängig davon, ob diese Maßnahme innerhalb des geltenden EU-Rechts überhaupt nötig oder sinnvoll ist, ist sie seit Wochen einer der Dauerbrenner im gesellschaftspolitischen Diskurs.
Ein neuer – vermutlich nicht ganz ernst zu nehmender – Beitrag kommt nun aus der Steiermark seitens des Präsidenten des Verbands der Tanzlehrer Österreichs (VTÖ) Klaus Höllbacher. Er ruft in einem Facebook-Posting dazu auf, auch den Wiener Walzer "als Teil des österreichischen Kulturgutes in die Verfassung" aufzunehmen.
Wenig überraschend provoziert diese Idee auch gleich entsprechendes Echo, so lautet etwa der Kommentar des Grazer Gemeinderats Karl Dreisiebner (Grüne) dazu: "Ja, das will ich auch! Der verfassungskonforme Walzer darf aber weder vegetarisch und schon gar nicht vegan sein und er muss ungegendert bleiben!
No to: Walzer:in, WalzerIn, Walzer*in, etc. 🇦🇹"
"Kein lyrisches Lesebuch"
In der aktuellen Bargeld-Debatte ebenfalls kulturassoziiert ist im Übrigen die Meinung des steirischen Landeshauptmanns Christopher Drexler, der gegenüber der "Presse" meinte, man solle die Verfassung nicht mit tagespolitisch motivierten Regelungen überfrachten, denn diese sei "das Regelwerk für das Funktionieren des Staates", kein "lyrisches Lesebuch".
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