Frauen-Management-Report der Arbeiterkammer: Gesetz zur Quote wirkt

Präsentierten den AK-Frauen-Management-Report 2018 (v.l.): Bernadette Pöcheim (Leiterin AK-Abteilung Frauen und Gleichstellung), Bildungslandesrätin Ursula Lackner, AK-Präsident Josef Pesserl, Frauen-Stadträtin Tina Wirnsberger, Studienautorin Christina Wieser und Geschäftsführerin Christiane Otter vom Verein FELIN | Foto: AK Stmk/Graf
  • Präsentierten den AK-Frauen-Management-Report 2018 (v.l.): Bernadette Pöcheim (Leiterin AK-Abteilung Frauen und Gleichstellung), Bildungslandesrätin Ursula Lackner, AK-Präsident Josef Pesserl, Frauen-Stadträtin Tina Wirnsberger, Studienautorin Christina Wieser und Geschäftsführerin Christiane Otter vom Verein FELIN
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Seit mehr als zehn Jahren untersucht die Arbeiterkammer Wien den Anteil von Frauen in den Top-Positionen der führenden österreichischen Unternehmen. Große Erfolge sind bis dato ausgeblieben. Seit 1. Jänner 2018 gilt eine gesetzliche Quote von 30 Prozent – diese ist bitter nötig. „Mit der Einführung einer verpflichtenden Frauenquote hat sich eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt. Der europäische Vergleich (siehe weiter unten) zeigt, dass eine gesetzliche Quote ein wirksames Instrument ist, den Frauenanteil zu erhöhen", erklärt der steirische AK-Präsident Josef Pesserl.
In den Geschäftsführungen der 200 umsatzstärksten österreichischen Unternehmen beträgt der Frauenanteil (Stand: 2.Jänner 2018) gerade einmal 8,4 Prozent. Noch schlechter ist das Bild in den börsennotierten Unternehmen: Von insgesamt 195 Positionen im Top-Management sind nur zehn (5,1 Prozent) mit Frauen besetzt. Wechselt die Betrachtung in den Aufsichtsrat, verbessern sich die Prozentsätze: In den Top-200-Unternehmen sind 18,5 Prozent der Mandate an Frauen vergeben.

Vitamin B als Qualifizierungsmerkmal 

Als Ursachen für die männerdominierten Führungsspitzen ortet Studienautorin und AK-Betriebswirtin Christina Wieser folgendes: „Die Rekrutierung erfolgt vorwiegend aus persönlichen Netzwerken, die Auswahlprozesse laufen unstrukturiert ab.”
Ihr Fazit: „Nur eine gesetzliche Quotenregelung bringt den gewünschten Erfolg. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass nicht mehr ausschließlich auf Kandidaten aus dem Freundeszirkel zurückgegriffen wird.”

Die Quote wirkt

Ein Blick in andere EU-Länder zeigt die Wirkung der Quote: Während der durchschnittliche Anteil von Frauen in Aufsichts- oder Verwaltungsräten bei 25 Prozent liegt, können Länder mit einer gesetzlichen Regelung mit weit höheren Prozentsätzen aufwarten. So kommt etwa Frankreich auf einen Anteil von 43 Prozent, Norwegen auf 42 Prozent. In Österreich gilt das Gesetz für Neubestellungen ab diesem Jahr. Wird die vorgeschriebene Quote missachtet, folgt eine Sanktion. Wieser: „Dann bleibt der Stuhl leer.”
Für eine ausgewogene Besetzung der Führungsetagen setzt sich auch Landesrätin Ursula Lackner ein: „Ich bin überzeugt davon, dass gute Entscheidungen dann getroffen werden, wenn sie Frauen und Männer gemeinsam treffen. Denn nur so können die unterschiedlichen Perspektiven und Lebensrealitäten von Männern und Frauen gleichermaßen in die Entscheidungsfindung einfließen."

Arbeitszeitmodelle neu denken

Um die neue Regelung besser untersuchen zu können, fordert die AK von der Regierung einen jährlichen Fortschrittsbericht. Außerdem bedarf es neuer Arbeitszeitmodelle wie das sogenannte „Top-Sharing”, damit auch Frauen mit Teilzeitjobs die Chance auf eine Führungsposition haben.

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