AK: Der Urlaub ist Privatsache

Michael Kreimer leitet die AK-Außenstelle in Feldbach. | Foto: WOCHE
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Wiedereinstellung, Kurzarbeit und Quarantäne sind zurzeit die Hauptthemen.
Die coronabedingte Kündigungswelle und die Flucht in die Kurzarbeit haben auch das Team der Arbeiterkammer Feldbach vor eine spezielle Beratungssituation gestellt. Großes Thema seien die Endabrechnung der Kurzarbeit, aber auch die Einhaltung von Wiedereinstellungszusagen, wie Michael Kreimer, Leiter der AK-Außenstelle Südoststeiermark, berichtet.
"Eine der brennendsten Fragen ist momentan, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen eine Quarantäne nach dem Urlaub nach sich zieht", verrät Kreimer. Hier gebe es mittlerweile die Klarstellung, dass man keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten müsse, wenn es für das Urlaubsland keine Reisewarnung gegeben habe und man sich an die im jeweiligen Urlaubsland geltenden Vorsichts- und Schutzmaßnahmen halte. "Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung kann jedoch entfallen, wenn man seinen Urlaub in Ländern oder Regionen verbringt, für die es eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 gibt." Es bestehe aber vorweg keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dem Chef mitzuteilen, wo man den Urlaub verbringen werde, da der Urlaub zur privaten Lebensgestaltung der Arbeitnehmer gehöre.

AK-Außenstelle mit Erfolgsbilanz

Die Mitarbeiter der AK-Außenstelle Südoststeiermark hatten auch vor "Corona-Zeiten" alle Hände voll zu tun. Die Drähte zu den Experten der liefen nämlich auch im Vorjahr heiß. Mehr als 4.000 Rechtsauskünfte wurden erteilt, 245.300 Euro erkämpft.
Wie in den meisten steirischen Bezirken führten 2019 das Gastgewerbe und die Arbeitskräfteüberlassung in der Südoststeiermark die „Hitliste“ der arbeitsrechtlichen Problembranchen an, berichtet Kreimer: „Eine geografische Besonderheit unseres Bezirkes ist der hohe Anteil an Einpendlern aus Slowenien. Das schlägt sich auch in unserer Beratungstätigkeit nieder." Dies gelte insbesondere für die Sprechtage in Bad Radkersburg.
Im „Steiermark-Trend“ lag die Zunahme des Beratungsbedarfs im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Varianten der Karenz und des Kinderbetreuungsgeldes.

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