In Uniform, Dress oder Tracht
Die Steirer leben die
Vereinskultur. 1.317
Vereine gibt es in unserem Bezirk.
SÜDOSTSTEIERMARK. Die Vitalität der steirischen Gemeinden steht und fällt mit der Vereinskultur. 17.608 Vereine waren Ende 2014 in der Grünen Mark gemeldet. 1.317 zählt man in unserem Bezirk. Vom Ehrenamt im Rahmen der Einsatzorganisationen über das Engagement in diversen Sportsektionen bis hin zum Auftritt mit dem Gesangsverein ist beinahe alles möglich.
Nicht wegzudenken sind die Freiwilligen Feuerwehren, die allerdings nicht als Verein, sondern als öffentlich rechtliche Körperschaft eingetragen sind. In Bad Radkersburg ist mit 150 Jahren Bestand die älteste Feuerwehr der Steiermark zu Hause. Die 70 Mitglieder tragen im Feuerwehrabschnitt Radkersburg nicht nur die Jugendausbildung mit, sondern veranstalten z.B. auch jährlich einen Adventmarkt und das Geschehen am Faschingsdienstag. Im Rahmen von Aktionstagen für Kinder möchten sie den Nachwuchs begeistern. Der nächste findet am 7. August am Hauptplatz der Kurstadt statt.
Schispaß im Süden
Schispaß im Süden
Ein Exot im sonnigen Süden des Bezirks ist auf alle Fälle der Verein Schildhoflift Ratschendorf. Die Sektion des Sportvereins Ratschendorf unter der Führung von Obmann Gottfried Schantl und Stellvertreter Willibald Schober jun. ist 1977 auf Initiative von Willibald Schober sen. gegründet worden. Seit drei Jahrzehnten besitzt man einen Schilift. Auch ein Pistengerät und eine Schneekanone zählen zur Ausrüstung. „Die Idee dahinter war, etwas für die Jugend zu tun – die jungen Menschen vom Fernseher wegzuholen“, so Obmann Schantl, der mit dem Verein auch Jugendschikurse bietet.
Vereinsgründung
Für die Gründung eines Vereins ist die Vereinbarung von Statuten durch mindestens zwei Personen (natürliche oder juristische Personen) nötig. Nach Einlangen der sogenannten Errichtungsanzeige bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft) gilt es, eine Frist von vier bis maximal sechs Wochen abzuwarten. Wird die Gründung innerhalb der Frist nicht als gesetzeswidrig erklärt, steht der Verein als Rechtsperson fest.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.