Otter-Skandal ohne Folgen
Herbe Enttäuschung unter den Verantwortlichen des Naturschutzbundes herrscht nach den letzten Entwicklungen im Falle des an der Gemeindegrenze zwischen St. Martin und Hohenbrugg an der Raab getöteten Fischotters (die WOCHE berichtete).
Dass es sich bei dem Tier, dessen Kadaver beim Eintreffen der Polizei plötzlich verschwunden war, um einen Fischotter und nicht wie vom Täter, einem Jäger, angegeben um einen Steinmarder handelte, ist nach den Blutproben klar. Trotzdem kommt der Täter ungestraft davon. Grund dafür ist Paragraf 139 des Strafgesetzbuches. Dieser besagt, dass die Strafverfolgung nur mit Einwilligung des Jagdpächters möglich ist. Dieser verweigerte die Zustimmung.
„Unsere Legislatur erweist sich als ungenügend, um diesen Fall zu sanktionieren“, ärgert sich Burgenlands Landesobmann-Stellvertreter des Österreichischen Naturschutzbundes Joachim Tajmel.
Eine Strafe vonseiten der Bezirkshauptmannschaft steht allerdings im Raum. Feldbachs Bezirksstellenleiter Oskar Tiefenbach fordert vehement, dass das Burgenländische Naturschutzgesetz auf eine Ebene gehoben wird, die die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU berücksichtigt. Im Gegensatz zur Steiermark, deren Gesetzeslage eine Strafe von bis 15.000 Euro für die Tötung eines Fischotters vorsieht, wird das gleiche Delikt laut Burgenländischem Jagdgesetz lediglich mit einem Bußgeld von maximal 1.800 Euro geahndet.
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