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Notar & Anwalt
Umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen

Notare und Anwälte haben zwar dieselbe Ausbildung, aber der Notar darf im Unterschied zu Anwälten keine Partei ergreifen. | Foto: Pixabay
  • Notare und Anwälte haben zwar dieselbe Ausbildung, aber der Notar darf im Unterschied zu Anwälten keine Partei ergreifen.
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Notare und Rechtsanwälte sind rechtskundige Personen, deren Wirkungskreise sich zwar teilweise überschneiden, dennoch bestehen wesentliche Unterschiede in ihren Kernkompetenzen.

Öffentliches Amt

Notare werden vom Staat bestellt und üben ein öffentliches Amt aus. Zu den wesentlichen Funktionen eines Notars zählt die Tätigkeit als Gerichtskommissär. Diesem werden im Fall des Ablebens einer Person vom Verlassenschaftsgericht sogenannte hoheitliche Aufgaben übertragen – etwa das Ausfindigmachen erbberechtigter Personen und die Inventarisierung des Nachlasses. Darüber hinaus errichten Notare öffentliche Urkunden. Dies sind Notariatsakte (etwa bei einer Schenkung auf den Todesfall), notarielle Beglaubigungen (wie bei zahlreichen Eingaben an das Grundbuchs- und Firmenbuchgericht) und notarielle Protokolle (z.B. bei gewissen General- bzw. Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften). Darüber hinaus dürfen Notare auch Privaturkunden, also „normale“ Verträge, verfassen, jedoch nur in engen Grenzen vor Gericht einschreiten.

Parteienvertreter

Rechtsanwälte sind mit der umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung betraut. Sie sind befugt, Personen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten und vor sämtlichen Gerichten und Behörden in Österreich zu vertreten. Aufgrund des sehr weiten Tätigkeitsfeldes dürfen Rechtsanwälte nicht nur Rechtsberatung im engeren Sinn erbringen, sondern sogar zu steuerlichen Agenden beraten, die Tätigkeit einer Hausverwaltung oder Vermögensverwaltung übernehmen.

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Ein wesentlicher Unterschied liegt in den Zielen, die Notare und Rechtsanwälte bei ihrer Tätigkeit zu beachten haben. Der Notar ist vom Gesetz dazu verpflichtet, allen Parteien gegenüber objektiv und unparteiisch zu sein. Der Rechtsanwalt hingegen ist gesetzlich zur Parteilichkeit zugunsten seines Klienten verpflichtet und hat daher die Interessen seines Klienten zu vertreten. Notare müssen also neutral aufklären, Rechtsanwälte können Tipps geben, aus denen ihr Mandant Vorteile erlangt.

Während Richter, Staatsanwälte und Diplomrechtspfleger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen, üben Rechtsanwälte ihre Tätigkeit als freien Beruf aus. Die Tätigkeit der Notare ist insofern freiberuflicher Natur, als sie wie die Anwälte selbst das wirtschaftliche Risiko des Kanzleibetriebs tragen. Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich allerdings durch den öffentlich-rechtlichen Charakter ihrer Amtstätigkeit. Allen Rechtsberufen – mit Ausnahme des Diplomrechtspflegers – ist gemeinsam, dass man das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich absolvieren muss. Darauf folgen eine Gerichtspraxis und danach die spezifische Berufsausbildung.

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