Corona-Impfpflicht
Hausärzte dürfen keine "Befreiung" ausstellen
BEZIRK FREISTADT. Morgen, Dienstag, 1. Februar, beginnt die Corona-Impfpflicht. Einige Personen, die über die notwendigen Erfordernisse einer Impfbefreiung verfügen, werden sich eventuell eine solche Befreiung holen wollen. Aber: Diese Atteste werden nicht von den niedergelassenen Hausärzten ausgestellt, wie die Ärztekammer für Oberösterreich feststellt. Nur berechtigte Ärzte „Damit morgen, am ersten Tag der Impfpflicht, nicht die Ordinationen gestürmt werden, teilen wir ausdrücklich mit, dass...