Leistbares Wohnen
7-Punkte-Wohnpaket: Welche Vorteile gibt es?

Seit dem 1. Juni 2023 ist das 7-Punkte-Wohnpaket in Kraft. Alle Maßnahmen, wie auch die Erhöhung der Einkommensgrenze zur Wohnbauförderung, erfahrt ihr hier.  | Foto: Land Tirol
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Seit dem 1. Juni 2023 ist das 7-Punkte-Wohnpaket in Kraft. Dieses Paket stellt laut LHStv Dornauer eine attraktive Förderausweitung für leistbaren und umweltfreundlichen Wohnraum dar. Was genau das Wohnpaket beinhaltet, erfahrt ihr hier.

TIROL. Es ist wahrlich ein großes Paket, das seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist und ein weiterer Schritt Richtung leistbares Wohnen sein soll. 

"Im Rahmen des neuen 7-Punkte-Wohnpakets investieren wir insgesamt 56 Millionen Euro – Geld, das direkt den Tirolerinnen und Tirolern zugute kommt.“,

erklärt LHStv Dornauer, der auch betont, dass „das 7-Punkte-Wohnpaket sowohl eine sozialpolitische als auch umweltfreundliche Maßnahme darstellt.

LHStv Dornauer: "Mit dem 7-Punkte-Wohnprogramm verbessern wir die Förderungen für leistbaren und umweltfreundlichen Wohnraum in Tirol." | Foto: © Land Tirol/Die Fotografen
  • LHStv Dornauer: "Mit dem 7-Punkte-Wohnprogramm verbessern wir die Förderungen für leistbaren und umweltfreundlichen Wohnraum in Tirol."
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Sieben Maßnahen für leistbaren Wohnraum

Das Wohnpaket enthält auch die Erweiterung des BezieherInnenkreises für die höchstmögliche Förderung bei der Wohn-bzw. Mietzinsbeihilfe. 

Bisher erhielten Ein-Personen-Haushalte mit einem monatlichen Netto-Haushalteinkommen von unter 1.200 Euro die höchstmögliche Wohnbeihilfe. Diese Grenze wird nun auf 1.300 Euro Netto- Haushalteinkommen angehoben. Gleichzeitig wird die sogenannte Begünstigungsregelung verbessert: Hier steigt die Einkommensgrenze von bisher 2.400 Euro auf 2.800 Euro: Familien, Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe.

Auch der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Mietzinsbeihilfe wird erweitert: Bisher erhielten Ein-Personen-Haushalte mit einem monatlichen Netto-Haushalteinkommen von unter 1.200 Euro die höchstmögliche Mietzinsbeihilfe. Diese Grenze wird nun auf 1.300 Euro Netto- Haushalteinkommen erhöht. Gleichzeitig wird die sogenannte Begünstigungsregelung verbessert: Hier steigt die Einkommensgrenze von bisher 2.400 Euro auf 2.800 Euro: Familien,
Personen mit Minderung der Erwerbsfähigkeit und Haushalte mit einem behinderten Kind erhalten somit eine höhere Beihilfe. Zudem wird der anrechenbare Wohnungsaufwand pro Quadratmeter Nutzfläche angehoben, was – bei sonst gleichen Voraussetzungen – zu einer
höheren Beihilfe führt.

Alle weiteren Details und Neuerungen zu den Bereichen Wohnbauförderung, verdichtete Bauweise, Photovoltaik-Föderungen oder einkommensunabhängige Sanierungsoffensive gibt es HIER.

Anreize für umweltfreundliche Maßnahmen

Das 7-Punkte-Wohnpaket bringt nicht nur Neuerungen für leistbares Wohnen, sondern bringt auch Anreize für umweltfreundliches Bauen und Sanieren
Mit dem 7-Punkte-Wohnpaket wurde die Sanierungsoffensive nochmals bis zum Jahr 2027 verlängert. Der Trend hin zu mehr Sanierungen in Tirol soll damit nochmals verstärkt werden. Alleine bis Ende Juli 2023 wurden bereits über 7.900 Sanierungsanträge im Hinblick auf Wohnungs- oder Haussanierungen bewilligt. Insgesamt wurden heuer bereits über 57 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt. Im Vergleich: Im Jahr 2022 waren es insgesamt 61,2 Millionen Euro für rund 11.800 Ansuchen.
Die Verlängerung der Sanierungsoffensive bedeutet: Die Sanierungsförderung wird weiterhin einkommensunabhängig gewährt. Die Höhe der Förderung ist dabei immer abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen des Einzelfalls. Im Schnitt beträgt die Förderung rund 25 Prozent der Sanierungskosten.

Mit den erhöhten Förderungen für eine verdichtete Bauweise wird ein weiterer Schritt gesetzt, um Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig wertvolles Bauland einzusparen und damit grüne Wiesen zu erhalten. Weitere Verbesserungen gibt es zudem für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen bei Neubauvorhaben – etwa bei der Installation einer Biomasseheizung oder Wärmepumpe sowie bei Dach- und Fassadenbegrünung und der Verwendung ökologisch vorteilhafter Baustoffe.

Das 7-Punkte-Wohnpaket enthält auch umweltfreundliche Maßnahmen. | Foto: Land Tirol
  • Das 7-Punkte-Wohnpaket enthält auch umweltfreundliche Maßnahmen.
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Das Paket sieht zudem eine neue und umfassende Förderung von PV-Anlagen auf Dächernvon Privathäusern vor:

„Statt bisher bis zu 2.000 Euro können bis zu 5.000 Euro an Förderungen für Photovoltaik-Anlagen beantragt werden. Erstmals werden zudem auch kleinere Anlagen mit geringer Leistung finanziell unterstützt“,

so Otto Flatscher, Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung des Landes. Schlussendlich umfasst das 7-Punkte-Wohnpaket auch die Verlängerung der einkommensunabhängigen Sanierungsoffensive bis 2027. Durch die Erhöhung der Förderung für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen wird das Erfolgsmodell zudem noch nachhaltiger.

Welche Neuerungen bringt das 7-Punkte-Wohnpaket?

  • Künftig wird bei der Beihilfenberechnung ein höherer Wohnungsaufwand berücksichtigt. Bei gleichen Voraussetzungen erhöht sich somit die Unterstützungsleistung
  • Der BezieherInnenkreis der höchstmöglichen Mietzinsbeihilfe wurde erweitert. Die Einkommensgrenze bei einem Ein-Personen-Haushalt liegt nun beispielsweise bei 1.300 Netto-Haushaltseinkommen. 
  • Die Haushalts-Einkommensgrenze für die „Begünstigungsregelung“ wurde auf 2.800 Euro erhöht (früher: 2.400 Euro).

Als Beispiel: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind lebt in Innsbruck in einer Mietwohnung mit einer Nutzfläche von 90 Quadratmetern. Das Netto-Haushalteinkommen (Jahreszwölftel) beträgt 1.860 Euro pro Monat. Bekam die Familie bisher monatlich eine Mietzinsbeihilfe von 389 Euro, erhöht sich diese ab 1. Juni 2023 auf monatlich 516 Euro. Der Familie stehen pro Jahr damit zusätzliche 1.524 Euro zur Verfügung.

Weitere Beispiele: Mehr Personen bekommen Anspruch auf Förderung
Ein Zwei-Personen-Haushalt möchte eine Eigentumswohnung mit 95 Quadratmetern kaufen. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen im Jahreszwölftel beträgt 5.400 Euro. Bisher konnte keine Wohnbauförderung beantragt werden. Durch die Verbesserungen des 7-Punkte-Wohnpakets kann eine Kredit-Förderung in Höhe von maximal 185.250 Euro beantragt werden.

Seit 1. Juni wurden die Förderungen für PV-Anlagen erhöht und ausgeweitet: Bisher wurden das 6. und 7. Kilowatt-Peak einer PV-Anlage mit maximal 2.000 Euro gefördert. Nun wird bei einer Gesamtleistung der PV-Anlage von bis zu 20 Kilowatt-Peak jedes Kilowatt-Peak mit 250 Euro gefördert. Damit wird die maximale Förderung auf 5.000 Euro erhöht. Erstmals können zudem kleine PV-Anlagen unter sechs Kilowatt-Peak Leistung von den Förderungen profitieren. Die Förderung wird auch für die verpflichtend zu errichtende Mindestleistung der Wohnbauförderung (sieben Kilowatt-Peak) gewährt. Im Rahmen der Wohnhaussanierung wird auch die Erweiterung bestehender PV-Anlagen gefördert.

Höhere Kredite bei gleicher Wohnfläche: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind erwirbt eine Eigentumswohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche. Das Bauvorhaben hat die höchste Bebauungsdichte. Bisher erhielt die Familie einen Wohnbauförderungskredit in Höhe von 165.000 Euro (100 Quadratmeter * 1.650 Euro). Durch die Neuerungen im Rahmen des 7-Punkte-Wohnpakets erhält die Familie künftig einen Kredit in Höhe von 195.000 Euro (100 Quadratmeter * 1.950 Euro). Der Kredit erhöht sich somit um 30.000 Euro.

Maßnahmen für energiesparendes und umweltfreundliches Bauen und Wohnen reichen von der Installation einer Biomasseheizung, einer Wärmepumpe oder einer Solaranlage über die Dach- und Fassadenbegrünung bis hin zur Errichtung von E-Bike-Stellplätzen. Je mehr energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen umgesetzt werden, desto höher die Förderung. Für die Berechnung der Förderung bekommen die angewendeten Maßnahmen jeweils Punktewerte angerechnet. Eine Biomasseheizung entspricht etwa vier Punkten, eine Komfortlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung drei Punkten und eine Sonnenschutzeinrichtung (z.B. Außenraffstore, Rollläden) einem Punkt. Die Punkte, die sich aus allen angewendeten Maßnahmen für ein Bauprojekt ergeben, werden mit den Quadratmetern der förderbaren Nutzfläche und einem definierten Wert multipliziert. Das Ergebnis dieser Rechnung entspricht der Höhe der Förderung in Euro.
Mit dem 7-Punkte-Wohnpaket wurde der definierte Punktewert erhöht. Damit steigt die Förderung insgesamt. Seit 1. Juni wird für Bauprojekte mit einer Nutzfläche von weniger als 300 Quadratmeter ein definierter Punktewert von 15 Euro veranschlagt (bisher 12 Euro). Für Bauprojekte mit einer Nutzfläche von über 300 Quadratmeter erhöht sich der Punktewert von zehn auf 13 Euro.

Verlängerung der Sanierungsoffensive-Beispiel: Eine vierköpfige Familie saniert ihr Eigenheim mit 140 Quadratmetern Nutzfläche. Es werden die Fassade und die oberste Geschoßdecke gedämmt, die Fenster getauscht und die Öl- durch eine Pelletheizung ersetzt. Die maximal förderbaren Kosten belaufen sich auf insgesamt 132.000 Euro. Durch die einkommensunabhängige Sanierungsoffensive erhält die Familie unter Zugrundelegung eines Förderungssatzes von 25 Prozent einen Zuschuss in der Höhe von 33.000 Euro.

Neuerungen für verdichtete Bauweise

  • Durchschnittlicher Grundverbrauch Neubau ≤ 200 Quadratmeter: bisher 1.650 Euro pro Quadratmeter; neu 1.950 Euro pro Quadratmeter
  • Durchschnittlicher Grundverbrauch Neubau mehr als 200 bis 250 Quadratmeter: bisher 1.500 Euro pro Quadratmeter; neu 1.770 Euro pro Quadratmeter
  • Durchschnittlicher Grundverbrauch Neubau mehr als 250 bis 300 Quadratmeter: bisher 1.300 Euro pro Quadratmeter; neu 1.540 Euro pro Quadratmeter
  • Durchschnittlicher Grundverbrauch Neubau mehr als 300 bis 350 Quadratmeter: bisher 1.140 Euro pro Quadratmeter; neu 1.350 Euro pro Quadratmeter
  • Durchschnittlicher Grundverbrauch Neubau mehr als 350 bis 400 Quadratmeter: bisher 980 Euro pro Quadratmeter; neu 1.160 Euro pro Quadratmeter
  • Förderung ohne weiteren Grundverbrauch: bisher 1.300 Euro pro Quadratmeter; neu 1.540 Euro pro Quadratmeter

Mehr Informationen zur Mietzinsbeihilfe des Landes Tirol finden Sie unter www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfe/mietzins-und-annuitaetenbeihilfe.

Eine Übersicht über das gesamte 7-Punkte-Wohnpaket findet man HIER.

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