Familie
3,2 Millionen an Schulkostenbeihilfe im vergangenen Jahr
Auch in diesem Jahr können Familien die Schulkostenbeihilfe beantragen. Allein 2023 wurden über 10.000 Anträge bewilligt und somit 3,2 Millionen Euro ausbezahlt.
TIROL. Auch wenn das Schuljahr bereits gestartet ist, die Kosten für den Schulbesuch bleiben trotzdem für viele Familien eine Herausforderung. Seien es diverse Anschaffungen für den Unterricht, Schulveranstaltungen oder Schulausflüge, am Ende müssen die Familien tief in die Tasche greifen. Hier bietet das Land Unterstützung an.
Schulkostenbeihilfe unterstützt Familien
Die Schulkostenbeihilfe dient als Förderung von Familien mit Pflichtschulkindern. Von den Geldern, die das ganze Jahr über angesucht werden können, können somit auch Schulveranstaltungen im Inland finanziert werden.
„Allen voran wollen wir einkommensschwächere Familien durch derartige Beiträge für Kosten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und für die Teilnahme an Schulveranstaltungen unterstützen.",
so Familienlandesrätin Astrid Mair.
Dazu zählt die Schulkostenbeihilfe genauso wie die Förderung von Schulveranstaltungen. Kein Kind in Tirol solle Nachteile beim Schulbesuch erleiden oder nicht bei einer gemeinsamen Schulwoche dabei sein können, nur weil die finanziellen Mittel fehlen, so Mair.
Dass die Beihilfe dringend nötig ist, zeigen auch die Zahlen vom vergangene Jahr. 2023 wurden knapp 10.600 Anträge bewillig und insgesamt rund 3,2 Millionen Euro an Familien zur Auszahlung gebracht.
Wie kann ich die Schulkostenbeihilfe beantragen?
Unabhängig vom Schuljahr kann die Schulkostenbeihilfe zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichschulalter (erste bis neunte Schulstufe) beantrage werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt. Die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.
Die Förderung der Kosten von Schulveranstaltungen im Inland kann ebenso für Kinder, die eine Pflichtschule besuchen, bis zur neunten Schulstufe beantragt werden. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formulareinzureichen. SchülerInnen einer allgemein bildenden höheren Schule können beim Bildungsministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen.
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