Tiroler Gesundheitsfonds
Mehr Bezirkskrankenhäuser werden unterstützt

Das Tiroler Gesundheitsfondsgesetz regelt, wie hoch die Mittel für die Fondskrankenanstalten gesteckt werden.  | Foto: Pixabay/WolfBlur (Symbolbild)
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  • Das Tiroler Gesundheitsfondsgesetz regelt, wie hoch die Mittel für die Fondskrankenanstalten gesteckt werden.
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Wie die Landesregierung kürzlich beschloss, wird der Tiroler Gesundheitsfonds, der die öffentlichen Krankenanstalten wie Bezirkskrankenhäuser in Tirol finanziert, novelliert. Die neue gesetzliche Regelungen wird die BKHs Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein betreffen.

TIROL. Das Tiroler Gesundheitsfondsgesetz regelt, wie hoch die Mittel für die Fondskrankenanstalten sein werden. Neben dem Fond leistet das Land auch seit 2016 verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen an die Krankenanstalten, um ihre Finanzierung sicherzustellen – also um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (Betriebsabgang bzw. Verlust) zu decken.

Beitragsleistungen seitens des Landes vertraglich geregelt

Eigentlich müssten die Träger die Verluste selbst übernehmen, doch vertragliche Regelungen legen das Land für Beitragsleistungen fest. Diese Regelung betraf bisher die Landeskrankenanstalten (Tirol Kliniken), das Bezirkskrankenhaus (BKH) Schwaz und das Krankenhaus St. Vinzenz in Zams.

LRin Hagele brachte eine Novellierung des Tiroler Gesundheitsfonds ins Rollen.  | Foto: © Land Tirol/DieFotografen
  • LRin Hagele brachte eine Novellierung des Tiroler Gesundheitsfonds ins Rollen.
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Auf Antrag von Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele soll es nun auch diesbezügliche gesetzliche Regelungen für die BKHs Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein geben. Dafür wird das Tiroler Krankenanstaltsgesetz novelliert und die „anteilige Betriebsabgangsdeckung“ vonseiten des Landes verankert.
Das heißt, dass ab 2024 das Land Tirol den Trägern der BKHs Reutte, Lienz, St. Johann und Kufstein eine „Betriebsabgangsdeckung“ im Ausmaß von 50 Prozent gewährt.

Vorteile der Novellierung

Die Beitragsleistungen des Landes für die Betriebsabgänge erfolgen zunächst in Form von Vorschüssen unter Berücksichtigung der jeweils prognostizierten Betriebsabgänge. Ist der Vorschuss für ein Jahr höher als der tatsächliche Betrag laut Rechnungsabschluss des BKH, wird der „Überling“ auf das Folgejahr angerechnet.
Laut Hagele würde die Novellierung klare Perspektiven für die nächsten fünf Jahre bringen und somit den Vorteil der Planbarkeit liefern. 
Diese Form der Finanzierung soll nämlich bis zum Jahr 2028 fortgeführt werden, dann steht die nächste Finanzausgleichsperiode an. Das novellierte Gesetz wird dem Landtag im November zur Beschlussfassung vorgelegt.

Woher nimmt man das Geld für die Unterstützung?

Finanziert werden die weiteren Bezirkskrankenhäuser nun durch die Beitragserhöhung des Landes und der Tiroler Gemeinden für den TGF (Tiroler Gesundheitsfonds). Die jährliche Beitragserhöhung für die Krankenanstalten lag bisher bei fünf Prozent. 

„Während dieser Betrag lange über der Inflation lag, reicht dies bei der derzeitigen Situation bei weitem nicht mehr aus. Daher wird die Beitragserhöhung von 2023 auf 2024 für das Land und die Gemeinden jeweils rund 20 Millionen Euro betragen.“,

sagt LH Mattle, dass inflationsbedingte Finanzierungslücken mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf geschlossen werden sollen: Im Jahr 2024 sollen Land Tirol und Gemeinden einen um zwölf Prozent (Basis Vorjahresbetrag) höheren Betrag leisten, anschließend um das Ausmaß der Inflationsrate plus drei Prozent (Basis Vorjahresbetrag).

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