AK Tirol
Transparenz fehlt – Arbeiterkammer klagt gegen TIWAG

Der Arbeiterkammer Tirol fehlt nach wie vor die Transparenz beim Energieversorger TIWAG. Jetzt steht eine Musterklage an, die "Licht ins Dunkel" bringen soll. | Foto: unsplash/Diz Play (Symbolbild)
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  • Der Arbeiterkammer Tirol fehlt nach wie vor die Transparenz beim Energieversorger TIWAG. Jetzt steht eine Musterklage an, die "Licht ins Dunkel" bringen soll.
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Es gab Verhandlungen zu mehr Transparenz bei der TIWAG, doch diese sind in den Augen der AK Tirol leider gescheitert. Jetzt wird geklagt.

TIROL. Das Stromgutachten der AK Tirol schlug große Wellen. Zwar brachte es eine Reduktion der Preissteigerung beim Energieversorger, doch die geforderte Transparenz bei der TIWAG bleibt bis heute aus. Dabei wurde dies auch im Urteil des Handelsgerichts Wien gefordert. 

Musterklage der AK Tirol

Mit der aktuellen Musterklage der AK Tirol über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) soll nun „Licht ins Dunkel“ gebracht werden.

„Bei der Musterklage der AK Tirol gegen die TIWAG geht es um wichtige Grundsatzfragen sowie unter anderem auch um Auskunft und Informationen zu den tatsächlich zu tragenden Beschaffungskosten – Stichwort Transparenz.“,

so AK Präsident Erwin Zangerl. Auch in den neuerlich von der TIWAG verschickten Preisanpassungen ist die Transparenz nicht gegeben, so Zangerl, davon könnten sich 300.000 betroffene Stromkundinnen und -kunden selbst überzeugen. Die Klage der AK soll letztlich auch klären, wie sich das auf die aktuelle Preiserhöhung auswirkt.

Die Beschaffungskosten der TIWAG sollen durch die Musterklage der AK Tirol genau unter die Lupe genommen werden. | Foto: unsplash/Markus Winkler (Symbolbild)

Preisanpassung 2022 betroffen

Die Musterklage betrifft die Preisanpassung der TIWAG im Jahre 2022 (Arbeitspreis), die im Wesentlichen mit der Entwicklung des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) begründet wurde. Dies obwohl die TIWAG der größte Stromerzeuger aus Wasserkraft in Tirol ist.

Jetzt wartet man gespannt, wie die TIWAG die letztjährige Preiserhöhung zum 1. Juni 2022 rechtfertigen bzw. argumentieren wird. 

"In diesem Zusammenhang wird sie wohl auch ihre Kostenstruktur sowie ihre tatsächlichen Beschaffungskosten offen legen müssen, dies wurde bis dato verweigert. Es ist weiterhin nicht klar, woher der Strom kommt, wie es mit der vielzitierten heimischen erneuerbaren Energie aussieht und welche Kosten bei der TIWAG wirklich dazu führen, dass der Strompreis bereits 2022 nach oben angepasst werden musste.“,

so Zangerl abschließend.

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