Lichtaktion
ÖAMTC und Polizei gaben Tipps zur richtigen Lichteinstellung
Die Lichtaktion von ÖAMTC und Polizei fand auch heuer wieder in Waidhofen statt. Dabei wurden Autofahrer auf die richtige Einstellung der Fahrzeuglichter hingewiesen.
WAIDHOFEN/THAYA. Mit dem Herbst verlagern sich die täglichen Wege immer mehr in die Dämmerung und Dunkelheit. Damit steigt im Straßenverkehr die Unfallgefahr.
Im Jahr 2021 geschahen niederösterreichweit 1.437 Unfälle mit Personenschaden in dunklen Stunden, dabei kamen 29 Menschen ums Leben. Die meisten "Dunkelheitsunfälle" ereignen sich von Oktober bis Februar (Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung ÖAMTC-Unfallforschung). Gemäß dem Motto "Sehen und gesehen werden" setzte der Mobilitätsclub daher im November gemeinsam mit der Polizei einmal mehr die Verkehrssicherheitsaktion "Flugzettel statt Strafzettel" um – dieses Jahr an insgesamt 22 Standorten allein in NÖ.
Keine Strafen aber Hilfe
"Wir möchten auch in diesem Jahr wieder das Sicherheitsbewusstsein von Autofahrerfahrern stärken und auf die reale Wichtigkeit einer funktionierenden Beleuchtung aufmerksam machen", so Brigadier Willy Konrath, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei NÖ, über die gemeinsame Lichtaktion.
Binnen zwei Stunden wurden in Waidhofen neun Kfz-Lenkende, die mit einer mangelhaften Licht-Anlage unterwegs waren, von der Polizei angehalten. Anstatt eines Strafzettels erhielten die betroffenen Autofahrer allerdings einen Flugzettel mit Sicherheitshinweisen und die ÖAMTC-Techniker behoben den vorliegenden Mangel noch an Ort und Stelle kostenlos.
Die häufigsten Mängel
Im Zuge der Aktion mussten 13 Lampen getauscht werden. "Alle Verkehrsteilnehmenden sind gleichermaßen gefordert, für Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu sorgen. Einerseits aus Gründen des Selbstschutzes, um besser wahrgenommen zu werden, andererseits um andere Verkehrsteilnehmende und Hindernisse rechtzeitig zu erkennen", appelliert Ewald Braunstein, Leiter ÖAMTC-Stützpunkt Waidhofen. "Wir freuen uns, diese wichtige Verkehrssicherheitsaktion gemeinsam mit der Polizei durchführen zu können."
Bei Anhaltungen, wo keine Lampen erneuert werden mussten, waren die Gründe für die Amtshandlung meist folgende:
-) Falsche Einstellung der Scheinwerfer (wurde korrigiert, damit andere Verkehrsteilnehmende nicht geblendet werden)
-) Beleuchtung war nicht ausreichend (Licht nicht eingeschaltet od. lediglich das Begrenzungslicht bzw. Licht-Automatik eingeschaltet).
Zu diesem Punkt eine wichtige Sache, über die man unbedingt Bescheid wissen sollte: Tagfahrlicht/Automatik bei schlechter Sicht
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