Herbst: Achtung Wildunfälle!

- Im Herbst steigt das Risiko von Wildunfällen. Wildwechsel-Warnschilder beachten und Tempo anpassen ist die Devise!
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Alle 38 Minuten passiert ein Wildunfall in der Steiermark – Warnschilder werden dennoch oft ignoriert.
Kastanienigel und umherwirbelnde Blätter – der Herbst hat hierzulande Einzug gehalten, womit nun auf Österreichs Straßen vermehrt mit schlechten Sichtverhältnissen, Nebel und früher einfallender Dämmerung zu rechnen ist, auch sind Wildtiere wegen des nahenden Winters länger auf Nahrungssuche. Damit steigt leider auch das Risiko von Wildunfällen.
Jährlich kommen in der Steiermark 14.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode, was bedeutet, dass sich steiermarkweit alle 38 Minuten ein Unfall mit einem Wildtier ereignet. Im Bezirk Weiz zählte die Statistik Austria 2015/2016 rund 1.600 Wildunfälle.
Gefahr für Tier und Mensch
Vorsicht walten zu lassen ist nicht nur im Interesse der Tiere ratsam, sondern auch im eigenen: Im vergangenen Jahr wurden in der Steiermark 50 Personen bei Unfällen mit Wildtieren verletzt.Der österreichische Versicherungsverband, das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV), und die Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände rufen nun gemeinsam – ganz besonders in Wildwechselzonen – zu besonderer Vorsicht und zur Anpassung der Geschwindigkeit auf.
In den Morgenstunden und abends sind Wildtiere am aktivsten. Dies spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wider: Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden zwischen 5 und 7 Uhr, sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr. „Zu den Wildwechselstunden sollte in Zonen mit häufigem Wildwechsel ganz besonders vorsichtig gefahren und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden. Generell sollte das Gefahrenzeichen 'Achtung Wildwechsel' unbedingt ernst genommen und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden“, empfiehlt das Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Richtiges Verhalten beim Unfall
Wenn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich ist, sollte, wenn möglich, stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden – ein Ausweichmanöver wäre für alle Autoinsassen weitaus riskanter als der Zusammenstoß mit dem Tier.
Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und der für diesen Bereich zuständigen Jäger informiert werden, wenn man ihn kennt. Kennt man ihn nicht, oder ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, den die Versicherung deckt und für den eine polizeiliche Wildschadenbestätigung benötigt wird, muss die Exekutive verständigt werden. Aber: Liegt kein zwingender Notfall vor, bittet die Polizei darum, dafür nicht den Notruf zu wählen, sondern die jeweilige örtliche Bezirksleitstelle zu informieren. Zu dieser wird man von jedem Ort in Österreich aus automatisch verbunden, wenn man 059-133 wählt.
Die richtige Meldung
Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht der Straßenverkehrsordnung zufolge unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf außerdem niemals mitgenommen werden, da das gesetzlich als "Aneignung" gilt – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich. Bezirksjägermeister Karl Raith betont, dass einige Zusatzinfos sehr wichtig für den für diesen Straßenabschnitt zuständigen Jäger sind: "Wo ist der Unfall passiert, welches Tier wurde verletzt, in welche Richtung ist es weggelaufen? Nur so kann der Jagdbeauftragte es dann auffinden und entsprechende Maßnahmen treffen."
Damit es dazu gar nicht erst kommen muss, heißt die Devise: Wildwechsel-Warnschilder beachten, Geschwindigkeit anpassen und gerade jetzt im Herbst einfach aufmerksamer und vorsichtiger fahren!
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