Pendler zu Corona Zeiten
Pendlerpauschale trotz HomeOffice?
Viele Menschen in unserem Bezirk, wie im ganzen Land, pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte. Nur wenige können ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Pendlerpauschale aus, wenn man dank Corona im Vorjahr häufig im Homeoffice gearbeitet hat – bekommt man dennoch den gleichen Betrag? Was Pendler heuer beachten müssen, das haben wir Elmar Tuttinger von der AK in Weiz und Werner Anzenberger, Bereichsleiter für Recht und Außenstellen bei der AK Steiermark, gefragt.
WOCHE: Wie viele Pendler gibt es im Bezirk Weiz?
WERNER ANZENBERGER: "Laut den aktuell zur Verfügung gestellten Daten von Statistik Austria, liegt die Zahl der Auspendelnden im Bezirk Weiz bei rund 31.580."
Wie viele Kilometer legt ein Pendler in der Steiermark im Schnitt täglich zurück?
ANZENBERGER: "Die durchschnittliche Strecke, die ein steirischer Pendler am Weg zur Arbeit bewältigt, liegt bei rund 30,6 Kilometern und einer Wegzeit von 29 Minuten."
Gebührt während dem Homeoffice eine Pendlerpauschale?
ELMAR TUTTINGER: "Wenn sich Arbeitnehmer während der Corona-Krise im Homeoffice befinden, kann die Pendlerpauschale wie gehabt weiter bezogen werden. Bei nicht „krisenbedingtem“ Homeoffice gebührt grundsätzlich keine Pendlerpauschale für Tage an denen im Homeoffice gearbeitet wird."
Wann darf Homeoffice-beantragt werden?
TUTTINGER: "Voraussetzung für Homeoffice ist immer das beiderseitige Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch im Fall, dass der Dienstvertrag eine Versetzungsklausel enthält, darf Homeoffice nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden, sondern bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers."
Wie hat Corona die bisherigen Regelungen verändert?
ANZENBERGER: "Zu Beginn der Corona-Krise wurden Homeoffice Vereinbarungen oft situationsbedingt sehr schnell geschlossen. Nun wäre es an der Zeit, eine ordnungsgemäße vertragliche Grundlage für diese oft übereilt abgeschlossenen Vereinbarungen zu schaffen. Auch ist es aus unserer Sicht entscheidend, in Zukunft beim Homeoffice insbesondere darauf zu achten, dass nicht immer mehr Kosten und Verantwortlichkeiten an die Arbeitnehmer „ausgelagert“ werden – von der Technik bis zur Miete. Sinnvoll wäre es hier, eine konkrete Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, bezüglich der Kostentragung im Homeoffice, zu treffen."
Wer zahlt die zusätzlichen Kosten im Homeoffice?
TUTTINGER: "Für Betriebsmittel die Arbeitnehmer zur Verfügung stellen und die im Interesse des Arbeitgebers zum Einsatz kommen, gebührt Arbeitnehmern jedenfalls Kostenersatz. Auch Kosten, die bei Arbeitnehmern durch das Homeoffice zusätzlich anfallen – wie z.B. Telefon- und Internetkosten, nicht aber Einrichtungsgegenstände – müssen grundsätzlich vom Arbeitgeber ersetzt werden. Folglich ist eine solide Grundlage, geschaffen durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, essentiell für die Verrichtung der Arbeitsleistung im Homeoffice."
Glauben Sie, dass Homeoffice zukünftig mehr genutzt wird?
ANZENBERGER: "Homeoffice kann eine große Chance für die Zukunft sein. Wenn sie fair und gerecht gemeinsam mit dem Betriebsrat gestaltet wird, ist sie vorteilhaft für den Mitarbeiter ebenso wie für den Chef."
Pendlerpauschale
Von 1. Jänner bis 31. Dezember 2020kann die Pendlerbeihilfe rückwirkend für das Jahr 2019beantragt werden.
Mehr als 7.000 Steirer bekamen 2019 eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt: Sie hatten bei der steirischen Arbeiterkammer ein Ansuchen gestellt und im Durchschnitt 126 Euro erhalten (die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr).
Alle Infos auf
https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerbeihilfe_2020.html
Weitere Infos: Statistik Austria, Pendler-Atlas
Wir berichteten bereits: Arbeiterkammer sieht auf das Vorjahr und die Corona-Krise zurück
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