Kolumne
Drei Brüder erbten ein Haus

- Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger über die Rechtsstreitigkeiten im Alltag.
- Foto: Lupi Spuma
- hochgeladen von Katharina Podiwinsky
Drei Brüder erbten ein Haus, was Unstimmigkeiten ergab. Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger berichtet in seiner aktuellen Kolumne über diesen konkreten Fall.
WEIZ. Die drei Brüder erbten ihr Elternhaus. Zu gleichen Teilen. Jeder erbte ein Drittel. Eine gemeinsame Nutzung schied aus. Teilbar in drei Einheiten war die Immobilie auch nicht. Ein Bruder benötigte dringend Geld. Mit dem zweiten Bruder konnte er das in Ruhe besprechen. Problematisch war das Verhältnis der beiden jedoch zu dem dritten Bruder.
Dieser lebte schon seit Jahrzehnten im Ausland, nachdem er den Grundwehrdienst unerlaubt abbrach und damit Fahnenflucht begangen hatte. Ein Gesprächsverhältnis gab es überhaupt nicht mehr. In zähen monatelangen Bemühungen gelang es schließlich, passende Käufer für das Elternhaus zu finden und einen Kaufvertrag aufzusetzen. Als selbst dann der dritte Bruder den Kaufvertrag nicht unterschreiben wollte, half nur mehr die Klage weiter. Die Lage normalisierte sich erst einigermaßen im Zuge des Gerichtsverfahrens.
Lösung über den Rechtsweg
Der Verkauf konnte schließlich abgewickelt werden. Oft sind es derartige Fälle, in denen ein Rechtsanwalt gebraucht wird. Wenn sich grundsätzlich lösbare Probleme zu scheinbar ausweglosen Situationen ausgestalten, geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden und große Herausforderungen zu bewältigen. Auf dem Weg dorthin zählt manchmal vor allem Ausdauer.
Ihr Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Rechtsanwalt Dr. Florian Leitinger
Tel: 03172/41619
www.ra-leitinger.at
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.