Aus- und Weiterbildung: Die Weichen früh stellen
Während ihrer Schullaufbahn stehen viele Schüler vor der schwierigen Wahl der passenden Schule.
Die Frage nach der geeigneten Schule stellt sich nicht nur bei der Einschulung, sondern auch bei jedem weiteren Wechsel: Eintritt in die Grundschule, Übergang in die weiterführende Schule und in die Oberstufe. Bei der Schulwahl stehen Kindern, Jugendlichen und auch deren Eltern wichtige Entscheidungen bevor, wie der Bildungsweg weiterverlaufen soll.
Nach der Volksschule stehen entweder eine der Neuen Mittelschulen (NMS) oder die Unterstufe einer der Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) zur Auswahl. Die Lehrpläne dieser Schultypen haben vieles gemeinsam, durch pädagogische Konzepte und schulautonome Schwerpunkte sind aber auch Unterschiede merkbar. Nach Vollendung der 8. Schulstufe stehen junge Menschen erneut vor einer wichtigen Entscheidung: Je nach Interessen können sie die AHS-Oberstufe absolvieren oder an eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule wechseln. Viele junge Menschen entscheiden sich auch für eine Lehre, entweder mit oder ohne Matura.
Auf Bedürfnisse eingehen
Egal wofür man sich entscheidet, bereits im Vorfeld eines Schulwechsels gilt es sich Gedanken über mögliche Veränderungen zu machen: Die Anzahl der unterrichteten Schulfächer, die von mehreren unterschiedlichen Lehrern unterrichtet werden, nimmt möglicherweise zu. In Folge kann es auch sein, dass sich das Lerntempo steigert und die Menge der Hausaufgaben zunimmt. Einhergehend sind häufig auch der gesteigerte Anspruch an die Konzentrationsfähigkeit und an das selbstständige Lernen. Auch soziale Veränderungen wie neue Mitschüler und die ungewohnte Schulumgebung müssen verarbeitet werden. Es kann außerdem sehr hilfreich sein, den Leistungsstand des Kindes frühzeitig mithilfe des Klassenlehrers einzuschätzen. Außerdem lohnt es sich, das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler bereits in der 7. und 8. Schulstufe zu überprüfen. Professionelle Nachhilfeanbieter bieten dies an. So lässt sich durch Einstufung der jeweiligen Stärken und Schwächen der geeignete Bildungsweg für das Kind leichter finden.
Rechte und Pflichten während der Lehrzeit
Zu Beginn eines jeden Lehrverhältnisses wird ein schriftlicher Lehrvertrag vom Lehrberechtigten sowie vom Lehrling unterschrieben bzw. bei Minderjährigen zusätzlich auch von den Erziehungsberechtigten. Der Lehrbetrieb muss den Lehrling bei der Gebietskrankenkasse und in der Berufsschule anmelden. Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind. Im Gegenzug müssen sie sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und regelmäßig die Berufsschule besuchen. Seit 1. Jänner 2018 ist der Lehrbetrieb gesetzlich dazu verpflichtet, die Internatskosten für Berufsschüler zu übernehmen. Lehrlinge erhalten als Entgelt eine Lehrlingsentschädigung. Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt das Überstundenverbot.
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