84.000 betroffen
E-cards ohne Fotos sind seit Montag ungültig

Ab 15. Jänner 2024 verlieren in Österreich e-cards ohne Foto bis auf wenige Ausnahmen ihre Gültigkeit.  | Foto: svc
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Ab 15. Jänner 2024 verlieren in Österreich e-cards ohne Foto bis auf wenige Ausnahmen ihre Gültigkeit. Dies betrifft rund 84.000 Personen, die eigentlich einen gültigen Versicherungsanspruch haben. Um eine neue e-card zu beantragen, muss ein Foto bei einer zuständigen Registrierungsstelle abgegeben werden.

ÖSTERREICH. Die meisten Versicherten, deren Foto bereits in den Beständen der Pass- oder Führerscheinbehörde bzw. des Fremdenregisters vorhanden ist, sollten ihre neue e-card bereits zugeschickt bekommen haben, ohne dass sie selbst etwas dafür tun mussten. Allerdings gibt es es auch Menschen, deren Foto den Behörden weder vorliegt noch übermittelt wurde. Deren e-cards ohne Foto werden mit Montag ungültig. Laut Peter Lehner vom Dachverband der Sozialversicherungsträger handelte es sich um 84 000 Menschen, die zwar weiter versichert sind, aber bei einem Arztbesuch wird es dann komplizierter.

Von der Bildpflicht ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre, Versicherte über 70 Jahre und Menschen mit Pflegestufe vier oder höher. In diesen Fällen gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card. 

Die meisten Versicherten, deren Foto bereits in den Beständen der Pass- oder Führerscheinbehörde bzw. des Fremdenregisters vorhanden ist, sollten ihre neue e-card bereits zugeschickt bekommen haben. | Foto: Sozialversicherung
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Nachfrist von 150 Tagen

Wie das Gesundheitsministerium betonte, sei eine Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aber auch nach dem 15. Jänner möglich. Wer von einer e-card-Sperre betroffen ist und zum Arzt geht, soll dort darüber informiert werden, dass ein Foto nachzureichen ist. Ab dieser Aufforderung tritt eine Übergangsfrist von 150 Tagen in Kraft, nach Ablauf derer ein zeitlich befristeter elektronischer e-card-Ersatzbeleg notwendig wird, der bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden kann.

Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e-card hingegen nicht möglich: "Sie benötigen dafür einen e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID. Wenn Sie zur Rezeptausstellung in der Ordination anwesend sind, erbitten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einen Ausdruck Ihres e-Rezeptes. Sind Sie nicht vor Ort, lassen Sie sich z.B. telefonisch die 12-stellige e-Rezept ID durchgeben", heißt es dazu von der Österreichischen Sozialversicherung (SV). 

Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist mit einer gesperrten e-card hingegen nicht möglich. | Foto: Barmherzige Brüder WIen
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Anlaufstellen zur Fotoabgabe

Wer sein Foto noch einzureichen hat, muss dies bei einer zuständigen Stelle erledigen, die sich unter www.chipkarte.at finden lassen. Zu beachten ist dabei, dass bei vielen Registrierungsstellen vorab ein Termin vereinbart werden muss. Um die neue e-card zu beantragen, muss man persönlich erscheinen und ein Foto dabei haben, das den Passbildkriterien entspricht. Zudem benötigt man die aktuelle e-card oder die österreichische Sozialversicherungsnummer.

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben zudem den eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis im Original und einen amtlichen Lichtbildausweis im Original mitzubringen. Wer keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, benötigt ein gültiges Reisedokument im Original. 

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