Nationalrat
Parteienfinanzierungsgesetz und Taxi-Reform sind durch

Beschlüsse aus der Nationalratssitzung vom 3. Juli 2019. | Foto: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
  • Beschlüsse aus der Nationalratssitzung vom 3. Juli 2019.
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Update: 4. Juli, 8:50 Uhr

Vor der Sommerpause standen noch einige spannende Beschlüsse im Nationalrat an. Unter anderem wurde am Mittwoch über das Parteienfinanzierungsgesetz, das Führerscheingesetz oder das Gelegenheitsbeförderungsgesetz entschieden.

ÖSTERREICH. Nachdem am Dienstag im Nationalrat schon unter anderem das Rauchverbot in der Gastronomie, das Plastiksackerl- und Glyphosatverbot und der "Papa-Monat" beschlossen wurde, wurden auch am Mittwoch wieder mit wechselnden Mehrheiten Gesetze in die Wege geleitet - und das oft nicht ganz unemotional. 

Termin für Nationalratswahl festgelegt

Der Termin für die vorgezogene Nationalratswahl steht fest. Am 29. September 2019 werden die Österreicherinnen und Österreicher wieder zur Wahlurne gebeten. Gewählt werden 183 Abgeordnete. Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Parteienfinanzierungsgesetz

Dem Parteienfinanzierungsgesetz ging eine hoch emotionale Debatte voraus.  In Zukunft sollen weder Personen noch Unternehmen mehr als 7.500 Euro an eine Partei in einem Jahr überweisen und Parteien sollen nicht mehr als 750.000 Euro einnehmen dürfen. Bisher war die einzige Einschränkung, dass Überweisungen über 3.570 Euro offen gelegt werden müssen. Am späten Nachmittag wurde die Abstimmung nachgeholt und mit Mehrheit angenommen. 

Der Bundesrat muss für das Inkrafttreten noch eine Zustimmung geben. Dazu ist für den 4. Juli 2019 zur Mittagszeit eine Bundesratssitzung angedacht.

Änderungen im Straßengesetz

Ebenfalls beschlossen wurden unter anderem auch die umstrittene Taxi-Reform, die eine Vereinheitlichung des Taxi- und Mietwagengewerbes vorsieht. Wie Beförderungsunternehmen wie Uber nun damit umgehen werden, ist noch offen. Uber hatte aber im Vorfeld schon mit Einstellung des Dienstes in Österreich gedroht.

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, kann künftig ebenfalls in ganzen Ortsgebieten ein Rechtsabbiegeverbot für Lkw über 7,5 Tonnen, die über kein Abbiege-Assistenzsystem verfügen, verordnet werden. Sollte in Zukunft die Rettungsgasse blockiert werden, wird es nun als Vormerkdelikt geahndet. Auch gegen das Schummeln bei Führerscheinprüfungen wurde ein Zeichen gesetzt. Schummlern droht künftig eine neunmonatige Wiederantrittssperre. 

>> Aktuell im Parlament
>> Beschlüsse vom 3. Juli

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