Impfpflicht verspätet sich
235.000 Grüne Pässe ab Dienstag ungültig

Mit 1. Februar wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Pass verkürzt, weil die Booster-Impfung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zweitimpfung verabreicht wurde. | Foto: Fohringer
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  • Mit 1. Februar wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Pass verkürzt, weil die Booster-Impfung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zweitimpfung verabreicht wurde.
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Mit Dienstag wird die Gültigkeit der Coronavirus-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Rund 235.000 grüne Pässe verlieren damit ihre Gültigkeit, d.h. sie besitzen keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr. Viele holten sich aber noch rechtzeitig den Drittstich. Zudem kommt die Impfpflicht um einige Tage später.

ÖSTERREICH. Erst mit der Zustimmung des Bundesrats, welcher am 3. Februar tagt und der Unterschrift des Bundespräsidenten wird das umstrittene Impfpflichtgesetz in Kraft treten. „Das parlamentarische Verfahren im Bundesrat sowie Unterschriften durch den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler werden voraussichtlich Anfang Februar erfolgen. Anschließend wird das beschlossene Covid-19-Impfpflichtgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt in Kraft,“ heißt es auf der Webseite des Gesundheitsministeriums. Damit wird die Impfpflicht frühestens am 4. Februar auch tatsächlich wirksam.

Bis Mitte März will Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) die Bevölkerung noch informieren, ab 15. März soll dann gestraft werden. Im Rahmen von Routinekontrollen sollen Polizisten ab 15. März immer auch das Impfzertifikat kontrollieren (bzw. ein gültiges Genesungszertifikat oder eine Impfbefreiung). Fehlt das, setzt es eine Strafe von 600 Euro. Das Ministerium macht sich große Hoffnungen auf „Schnellverfahren“ – also darauf, dass die Leute gleich einzahlen. Mehr zur Impfpflicht findest du hier

Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro. | Foto: Bohmann/PID
  • Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro.
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Keine Impfbefreiung von Hausärzten

Personen, die die Voraussetzungen für eine Impfbefreiung erfüllen, können sich diese aber nicht von ihrem Hausarzt ausstellen lassen. „Damit am ersten Tag der Impfpflicht nicht die Ordinationen gestürmt werden, teilen wir ausdrücklich mit, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht für die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten zuständig sind. Sie sind überdies auch nicht zuständig für die Zuweisung an Impfbefreiungsstellen“, sagt Wolfgang Ziegler, Kurienobmann-Stellvertreter der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer für Oberösterreich.

Ohne Booster Grüner Pass rascher ungültig

Am 1. Februar werden laut letztem Stand 235.000 Grüne Pässe in Österreich ungültig, weil die Booster-Impfung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zweitimpfung verabreicht wurde. Stand Anfang Jänner wären noch rund 989.000 Menschen ohne Booster am 1. Februar um ihr Impfzertifikat umgefallen, nun sind es 754.000 weniger. Allein in den vergangenen sieben Tagen holten sich mehr als 139.000 Personen in Österreich ihren Drittstich. Zudem gab es zuletzt viele frisch Genesene, die laut heutiger Regelung erst 180 Tage nach der Genesung eine weitere Impfung brauchen. Der dritte Stich ist derzeit für neun Monate (270 Tage) gültig. 

Betroffene erhielten zuletzt eine Erinnerung mittels Push-Notifikation in der Grünen-Pass-App. Außerdem wurden vom Gesundheitsministerium bereits im vergangenen Jahr erste Erinnerungsschreiben an jene versendet, für die eine Booster-Impfung ansteht.

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Mit 1. Februar wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Pass verkürzt, weil die Booster-Impfung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Zweitimpfung verabreicht wurde. | Foto: Fohringer
Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro. | Foto: Bohmann/PID

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