Ab 1. November
3G-Nachweis muss am Arbeitsplatz immer mitgeführt werden

Ab 1. November müssen Mitarbeiter am Arbeitsplatz stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen. | Foto: Michael J. Payer
2Bilder
  • Ab 1. November müssen Mitarbeiter am Arbeitsplatz stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen.
  • Foto: Michael J. Payer
  • hochgeladen von Michael J. Payer

Zur Eindämmung der Coronapandemie gilt in Österreich ab kommenden Monat die 3G-Regel an jedem Arbeitsplatz mit direktem Kontakt zu Kunden oder Kollegen. 

ÖSTERREICH. Ab 1. November müssen Mitarbeiter stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen, der von den Unternehmen auch kontrolliert werden muss. Gesundheitsbehörden werden ebenso Stichproben durchführen, bestätigte das Gesundheitsministerium einen Bericht des "Ö1-Morgenjournal".

Ab 1.11.2021 dürfen sowohl Arbeitnehmer als auch Inhaber und Betreiber eines Arbeitsortes , an dem physische Kontakte zu anderen Personen nicht (vollständig) ausgeschlossen werden können, diesen nur noch betreten , wenn sie über einen gültigen 3G-Nachweis verfügen. Ausschließlich in jenen Fällen, in denen im Freien höchstens 2 physische Kontakte pro Tag stattfinden, die jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern, gilt die 3G-Pflicht nicht. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist. Wer keinen 3G-Nachweis dabeihat, muss in dieser Zeit am Arbeitsplatz durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

An sich entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben - dort auch für Besucher.

Die Regelung für 3G am Arbeitsplatz tritt am 1. November in Kraft. Dann darf die Arbeitsstätte ohne 3G-Bestätigung nicht mehr betreten werden. | Foto: istock
  • Die Regelung für 3G am Arbeitsplatz tritt am 1. November in Kraft. Dann darf die Arbeitsstätte ohne 3G-Bestätigung nicht mehr betreten werden.
  • Foto: istock
  • hochgeladen von Adrian Langer

3G-Nachweis für Genesene nach sechs Monaten ungültig

Der 3G-Nachweis für Genesene wird zudem nach sechs Monaten ungültig, so das Gesundheitsministerium. "Wenn eine Genesung also mehr als 180 Tage zurückliegt, liegt kein gültiger 3G-Nachweis vor". Offen ist jedoch, ob der Arbeitgeber dies kontrollieren muss. Mehr Info hier.

Die Corona-Regelung am Arbeitsplatz sorgte zuletzt auch für viel Kritik. Den Impfstatus des Arbeitnehmers abzufragen sei "natürlich eine Impf-Kontrolle und zwar nicht einmal durch die Hintertür, sondern durch die Vordertür. Diese Verordnung ist anders nicht zu begreifen, als dass jetzt Impfen kontrolliert wird. Das wird wahrscheinlich auch sinnvoll sein, das zu tun, aber ich glaube, dass die Arbeitgeber dazu jetzt berechtigt sind," so Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". Mehr Infos Hier.

Zum Thema:

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Ungeimpfte erhalten im November Brief
Ab 1. November müssen Mitarbeiter am Arbeitsplatz stets einen gültigen 3G-Nachweis mit sich führen. | Foto: Michael J. Payer
Die Regelung für 3G am Arbeitsplatz tritt am 1. November in Kraft. Dann darf die Arbeitsstätte ohne 3G-Bestätigung nicht mehr betreten werden. | Foto: istock

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.