FFP2-Maske bleibt
3G-Regel in Spitälern und Pflegeheimen endet Freitag
Die 3G-Regel für Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher in Spitälern, Kuranstalten sowie Alten- und Pflegeheimen ist morgen, Freitag, Geschichte. Weiterhin bestehen bleibt aber die FFP2-Maskenpflicht.
ÖSTERREICH. Bereits vor rund zwei Wochen kursierten Berichte, wonach das Gesundheitsministerium die Corona-Maßnahmen in vulnerablen Bereichen wie in Spitälern evaluiert. Jetzt wurden die Überprüfungen abgeschlossen: Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. anderen Gesundheitseinrichtungen fällt ab morgen, Freitag. Das teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit. "Mitarbeiter:innen und Besucher:innen benötigen ab Inkrafttreten der neuen COVID-19-Basismaßnahmenverordnung morgen, Freitag, keinen gültigen 3G-Nachweis mehr. Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patient:innen und Bewohner:innen bleibt hingegen bestehen". Bundesländer hätten aber die Option, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten, heißt es.
Eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung soll noch am Donnerstag kundgemacht werden. Das Gesundheitsministerium begründet die Novelle mit der aktuellen Situation in den Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Dort tritt derzeit eine Mischung verschiedener Viruserkrankungen auf, neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus. Dafür stellt die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
“Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation nicht mehr zielführend”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben.
Neue Verordnung gilt bis Ende Februar
Zudem führt das Ministerium die Belastung für das Personal an, welches sich über Monate hinweg laufend testen musste, um arbeiten zu dürfen. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen hätten zusätzlichen Aufwand für das Personal bedeutet, heißt es weiter. Gültig ist die neue Verordnung vorerst bis Ende Februar. "Sollte sich an der derzeitigen Corona-Situation etwas ändern, sei aber eine Neufassung der Verordnung jederzeit möglich", so Rauch.
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