Urlaubschaos
Agentur holt letztes Jahr 1,6 Mio. Euro für Reisende zurück

Die Ticket-Schlichtungsstelle erzielte 2022 1,6 Mio. Euro für Reisende.
 | Foto: Flughafen Wien AG
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1,6 Millionen Euro konnten im Jahr 2022 an Entschädigungen und Erstattungen für Reisende von der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) zurückgeholt werden. Ein Rekord an Verfahren hat es im Bahnbereich gegeben. Probleme bereiteten auch Reisevermittler- und Online-Buchungsplattformen.

ÖSTERREICH. 2022 ist die Zahl der Reisenden wieder hinaufgegangen, dementsprechend auch die Zahl der Ausfälle und Verspätungen von Flügen und Bahnreisen. In derartigen Fällen kann man sich kostenlos an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden. So konnte man  1.603.428 Euro an Entschädigungen und Erstattungen für Reisende holen. Der größte Anteil entfällt mit 1,5 Millionen Euro auf den Flugsektor, gefolgt vom Bahnbereich mit 114.600 Euro und vom Busbereich mit 3.300 Euro. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste eine Leistung von 448 Euro pro abgeschlossenem apf-Verfahren, heißt es in einer Aussendung am Mittwoch. 

"Sowohl im Bahnbereich als auch im Flugbereich ist natürlich die Wiederaufnahme der Reisetätigkeit nach der Corona-Zeit und damit einhergehenden Schwierigkeiten, wie zum Beispiel eben Personalmangel an Flughäfen. Hier gab es ja vor allem im Sommer letzten Jahres, durchaus gröbere Probleme und das hat natürlich zu diesen sehr hohen Fallzahlen geführt", erklärte APF-Leiterin Röhsler Maria-Theresia bei einer Pressekonferenz.  

Die meisten Verfahren wurden im Bahnbereich 2022 zum Thema Ticketerstattung geführt. | Foto: Gestaltungskonzept: ÖBB/TREUSCH architecture – ZoomVP
  • Die meisten Verfahren wurden im Bahnbereich 2022 zum Thema Ticketerstattung geführt.
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Die APF hilft bei Verspätungen, Ausfällen, bei Überbuchungen, oder Nichtbeförderung. Außerdem bei fehlenden Informationen und bei der Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. "Zuerst muss in jedem Fall die Beschwerde beim Unternehmen selbst einlangen, erst dann wird die APF tätig", so Maria-Theresia Röhsler. Bei fehlender oder unbefriedigter Antwort könne man sich schriftlich an die APF wenden, hier werde man ganz genau durch den Beschwerdeprozess durchgeführt.

Keine Empfehlung für Online-Plattformen 

Bei Webshops hat die APF Tipps parat, Bahntickets, die im PDF-Format bezogen worden sind, sind nicht erstattungsfähig, auch Sparschienentickets nicht. Bei Flügen sollten Online-Plattformen laut Maria-Theresia Röhsler vermieden werden. Die APF agiert außergerichtlich als Vermittler zwischen dem Reiseunternehmen und dem Passagier, die Unterstützung ist kostenlos und provisionsfrei.

Der Online-Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar. Dort finden sich auch Musterbriefe für den Erstkontakt mit den jeweiligen Unternehmen. Für Rückfragen steht das Team der apf den Passagieren auch telefonisch unter +43 1 5050707-710 (Bahn); 720 (Bus); 730 (Schiff); 740 (Flug) zur Verfügung. 

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