NIG-Empfehlung
Booster-Impfung für alle nach vier Monaten möglich

Die dritte CoV-Impfdosis wird nun generell für alle Erwachsene (ab 18 Jahren) vier Monate nach dem Zweitstich möglich. | Foto: www.acv.at/Ludwig Schedl
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  • Die dritte CoV-Impfdosis wird nun generell für alle Erwachsene (ab 18 Jahren) vier Monate nach dem Zweitstich möglich.
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Wien hat es bereits gestattet, nun ermöglicht auch das Nationale Impfgremium (NIG) die dritte CoV-Impfung schon vier Monate nach dem Zweitstich für alle Menschen über 18.

ÖSTERREICH. Die dritte Corona-Impfdosis wird nun generell für alle Erwachsenen (ab 18 Jahren) vier Monate nach dem Zweitstich möglich. Diese Klarstellung geht aus den aktualisierten Empfehlungen des NIG hervor, die am Montag veröffentlicht wurden. Bisher sah das NIG diese Möglichkeit nur in "begründeten Ausnahmefällen" vor - etwa nach zweimaliger Astra-Zeneca Dosis. Auch für Genesene gilt es, aufzufrischen.

Die 3. Impfung kann ab 4 und soll ab 6 Monaten nach der 2. Impfung durchgeführt werden", heißt es nun in den Anwendungsempfehlungen des NIG. Nach zwei Impfungen mit Vektorimpfstoffen (etwa Astra-Zeneca) ist die Drittimpfung vier Monate nach der Zweit-Impfung nicht nur möglich, sondern wird auch "empfohlen".

Die Empfehlung, prinzipiell für die dritte Impfung mRNA-Impfstoffe einzusetzen, bleibt gleich. Dabei soll bevorzugt "der gleiche Impfstoff wie für die vorhergehenden Immunisierungen eingesetzt werden". 

Ab dem 3. Jänner müssen mit Janssen erst einmal Geimpfte jedenfalls auffrischen, um die Gültigkeit des „Grünen Passes“ aufrechtzuerhalten.
  • Ab dem 3. Jänner müssen mit Janssen erst einmal Geimpfte jedenfalls auffrischen, um die Gültigkeit des „Grünen Passes“ aufrechtzuerhalten.
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Vier Wochen nach J&J

Beim ursprünglich als "Einmal-Impfstoff" vorgesehenen Vakzin von Janssen (Johnson&Johnson) gilt weiterhin die Empfehlung, sich nach vier Wochen eine Auffrischungsdosis mit einem mRNA-Impfstoff abzuholen. Dabei soll vorzugsweise Pfizer/Biontech bzw. bei Über-30-Jährigen auch Moderna verwendet werden. Der Drittstich soll dann vier bis sechs Monate darauf erfolgen. Sollte der Zweitstich allerdings mit Janssen vorgenommen worden sein, verkürzt sich dieses Intervall auf vier Monate.

Ab dem 3. Jänner müssen mit Janssen erst einmal Geimpfte übrigens jedenfalls auffrischen, um die Gültigkeit des "Grünen Passes" aufrecht zu halten, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsministerium. Wie nach allen Zweit- und Drittimpfungen gilt der Grüne Pass dann weitere 360 Tage.

Was jetzt Genesene beachten müssen

Neu sind auch die Empfehlungen zur Impfung bzw. Auffrischung von Genesenen. Für die Gültigkeit des "Grünen Passes" müssen die Betroffenen jedenfalls 180 Tage nach ihrer Genesung das erste Mal impfen gehen. In den Empfehlungen des NIG findet diese Personengruppe nun konkrete Anleitung, wie nach einer Genesung vorgegangen werden soll.

Nach einer (mittels PCR nachgewiesenen) Ansteckung ohne vorheriger Impfung soll man die erste Impfung ca. vier Wochen nach der Genesung durchführen. Damit gilt man wie doppelt geimpfte Personen - für den Grünen Pass gilt das Zertifikat dann 360 Tage bzw. ab dem 6. Dezember dann laut Gesundheitsministerium nur mehr für 270 Tage. Seitens des NIG wird eine zweite Impfung ab sechs Monaten nach der ersten Impfung empfohlen. Eine weitere, dritte Impfung, wird danach sechs bis neun Monate nach der zweiten Impfung empfohlen.

Sollte sich ein Betroffener nach der Genesung nicht nur eine, sondern in zeitlicher Nähe dazu zwei Impfungen abgeholt haben (etwa weil man diese für internationale Reisetätigkeit benötigt hat), dann gilt ebenfalls die Empfehlung, sechs bis neun Monate nach dieser zweiten Impfung eine dritte Dosis zu erhalten.

Für die Gültigkeit des „Grünen Passes“ müssen Personen 180 Tage nach ihrer Genesung das erste Mal impfen gehen. | Foto: pixabay.com
  • Für die Gültigkeit des „Grünen Passes“ müssen Personen 180 Tage nach ihrer Genesung das erste Mal impfen gehen.
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Infektion nach 1. Stich

Wer sich zwischen der ersten und zweiten Impfung ansteckt, dem empfiehlt das NIG, die zweite Impfung ebenfalls vier Wochen nach der Genesung vorzunehmen. Wer dies unterlässt, der gilt für den Grünen Pass lediglich als genesen und muss nach 180 Tagen jedenfalls eine weitere Impfung erhalten, um den Grünen Pass weiter verwenden zu können. Für diese Personengruppe lautet jedenfalls die Empfehlung des NIG, sechs bis neun Monate nach dem Zweitstich dann die dritte Dosis abzuholen.

Infektion nach Vollimmunisierung

Doppelt Geimpfte, die nach der zweiten Impfung einen Impfdurchbruch (PCR-bestätigt) durchmachen, sollen sich nach der Genesung kurz vor Ablauf von 180 Tagen bzw. vor Ablauf von neun Monaten nach der zweiten Impfung die dritte Dosis holen. Der Grüne Pass ist in diesem Fall bis zur dritten Impfung weiter gültig: Entweder 360 Tage nach dem Zweitstich (ab 6. Dezember nur mehr 270 Tage) oder alternativ 180 Tage nach dem Impfdurchbruch.

Link:
NIG

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