Abkommen
Brexit lähmt Auslieferung von Leonie-Verdächtigem
Zielfahnder konnten den flüchtigen Verdächtigen im Fall Leonie zwar in London schnappen, doch die Auslieferung könnte Wochen dauern.
ÖSTERREICH. In dieser Woche war österreichischen Zielfahndern in der britischen Hauptstadt ein Coup gelungen: Die Beamten konnten jenen verdächtigen Afghanen (22) schnappen, der sich nach der mutmaßlichen Vergewaltigung und Tötung der 13-jährigen Leonie aus Österreich abgesetzt hatte. Drei ebenfalls verdächtige Landsleute, 18, 20 und 23 Jahre alt, sitzen in Österreich in U-Haft, für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. Doch: Bis ihr Kollege dazustößt, könnte es noch ein bisschen dauern.
Neue Regelung seit Anfang 2021
"Es gibt seit dem Brexit eine neue Rechtsgrundlage für die Auslieferungen aus England", erklärt Carmen Kainz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung". Denn seit dem 1. Jänner gelten neue Regeln. Der europäische Haftbefehl kann nicht in Kraft treten.
In einem neuen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und England wird auch die Kooperation der Justiz geregelt. "Die Bestimmungen sind ähnlich wie mit Island und Norwegen", so Kainz. Die österreichischen Behörden müssen ein Dokument ähnlich dem europaweit ausgegebenen Haftbefehl aufsetzen und übersetzt nach England übermitteln. Das ist zwar bereits passiert, dennoch kann das Prozedere eine Weile dauern.
Rechtsmittel möglich
"Das Ziel ist, dass der 22-jährige Tatverdächtige, der zurzeit in London verwahrt wird, nach Österreich überstellt wird und hier das Strafverfahren gegen ihn stattfindet", so die Sprecherin. Das dürfte aber noch nicht in der kommenden Woche über die Bühne gehen. Der vorbestrafte 22-Jährige könnte zudem Rechtsmittel gegen die Auslieferung einlegen.
Wie berichtet, hatten Zeugen die tote Leonie am Morgen des 26. Juni regungslos an einem Baum lehnend in der Viktor-Kaplan-Straße (Wien-Donaustadt) gefunden. Reanimationsversuche durch Passanten und die Wiener Berufsrettung blieben erfolglos. Wie die Obduktion zeigte, dürfte das Mädchen an einer Überdosis Drogen verstorben sein, die sie eingeflößt bekommen hatte.
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