Aufreger im Urlaub
Das ärgerte Reisende im Sommer 2026 am meisten

Erster Platz der negativen Nennungen (191) bei der AK geht an Ryanair, die beispielsweise zusätzliche Gebühren kassierte, welche aber vom Obersten Gerichtshof als unzulässig erklärt wurden. (Symbolfoto) | Foto: pixabay / StuBaileyPhoto
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  • Erster Platz der negativen Nennungen (191) bei der AK geht an Ryanair, die beispielsweise zusätzliche Gebühren kassierte, welche aber vom Obersten Gerichtshof als unzulässig erklärt wurden. (Symbolfoto)
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Der eigene Urlaub verläuft nicht immer so reibungslos wie erhofft. Die Arbeiterkammer hat die drei größten Urlaubsaufreger 2026 analysieren lassen. Außerdem gibt sie Tipps, wie Reisende reagieren können, wenn nicht alles nach Plan läuft.

ÖSTERREICH. Fast jede zweite Beschwerde, die bei der Arbeiterkammer (AK) einlangte, betraf Flugreisen. Aber auch schmutzige Unterkünfte sowie Schwierigkeiten mit Mietwagen, Bahn-, Bus- und Schiffsreisen können die Urlaubsstimmung trüben.

Im Auftrag der AK analysierte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 544 Reisebeschwerden, die von Anfang Juli bis Ende August eingegangen waren.

Flugreisen sorgten am häufigsten für Ärger

45 Prozent der Beschwerden betrafen Flugreisen. Bei mehr als zwei Dritteln davon ging es um geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. In 30 Prozent der Fälle fielen außerdem zusätzliche Gebühren an, etwa beim Billigflieger Ryanair. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte bestimmte Gebühren der Fluglinie nachträglich für unzulässig. Betroffene konnten diese daher zurückfordern.

Auf Platz drei der Reiseaufreger lagen mit rund zwölf Prozent Beschwerden über Mietwagen sowie Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. (Symbolfoto) | Foto: unsplash / Erik Odiin
  • Auf Platz drei der Reiseaufreger lagen mit rund zwölf Prozent Beschwerden über Mietwagen sowie Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. (Symbolfoto)
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In 15 Prozent der Fälle sorgten Probleme mit dem Gepäck für Ärger, neun Prozent betrafen annullierte und sechs Prozent verspätete Flüge. Wer es in die Unterkunft schaffte, stand teilweise bereits vor dem nächsten Missstand. Manche Quartiere entsprachen nicht dem vorab vermittelten Eindruck. Beanstandet wurden unter anderem mangelnde Hygiene, Schimmel, Ungeziefer und ein fehlender Meerblick. Mit 20 Prozent lagen Beschwerden über Unterkünfte auf Platz zwei.

Auf Platz drei folgten mit rund zwölf Prozent Probleme mit Mietwagen sowie Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Der AK wurden dabei unerwartete Zusatzkosten und sonstige Mängel gemeldet. Weitere Beschwerden betrafen Onlinevermittlungsportale. Genannt wurden fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften bei Opodo und ausbleibende Rückerstattungen des Reisepreises.

Tipps der Arbeiterkammer

Die möglichen Probleme auf Reisen sind vielfältig. Die AK rät Betroffenen, ihre Ansprüche geltend zu machen, und stellt dafür kostenlose Musterbriefe zur Verfügung. Bei berechtigten Beschwerden empfiehlt sie, sich nicht mit Gutscheinen zufriedenzugeben. Preisminderungen seien vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Zur Orientierung über die mögliche Höhe einer Preisminderung bei Pauschalreisen verweist die AK auf die Frankfurter Tabelle.

Kommt es zu einer sogenannten entgangenen Urlaubsfreude, etwa zu einer Durchfallerkrankung aufgrund verdorbener Speisen, sollte der Sachverhalt genau dokumentiert werden. Je nach Einzelfall kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Reisemängel sollten grundsätzlich bereits vor Ort beanstandet und beispielsweise mit Fotos dokumentiert werden.

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Erster Platz der negativen Nennungen (191) bei der AK geht an Ryanair, die beispielsweise zusätzliche Gebühren kassierte, welche aber vom Obersten Gerichtshof als unzulässig erklärt wurden. (Symbolfoto) | Foto: pixabay / StuBaileyPhoto
Auf Platz drei der Reiseaufreger lagen mit rund zwölf Prozent Beschwerden über Mietwagen sowie Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. (Symbolfoto) | Foto: unsplash / Erik Odiin
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