Impfpflicht wackelt
ELGA braucht für technische Umsetzung bis April

Die ELGA GmbH wird für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen.. | Foto: Pixabay/viarami (Symbolbild)
  • Die ELGA GmbH wird für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen..
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Die Einführung der Impfpflicht ab Februar dürfte wackeln. Laut der ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Zudem merkt sie an, dass sie im Vorfeld nicht konsultiert wurde. Das Gesundheitsministerium zeigt sich davon unbeeindruckt.

ÖSTERREICH. Die tatsächliche Umsetzung der von der Regierung angekündigten Impfpflicht dürfte sich wegen der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen um einige Wochen oder sogar Monate verzögern. Die ELGA GmbH benötigt laut eigenen Angaben bis 1. April 2022 zur Umsetzung.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu, das Impfpflichtgesetz werde "wie geplant mit Anfang Februar 2022 in Kraft treten". Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15 März vorgesehen. Wenn aus technischen Gründen "eine Änderung im Fristenlauf" nötig sein sollte, "wird das selbstverständlich berücksichtigt". Dies ändere aber nichts am Inkrafttreten der Impflicht.

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Datenschützer orten "Tabubrüche"

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. Die Organisation ARGE Daten sieht in ihrer Stellungnahme gleich "mehrere Tabubrüche". So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein "bürokratischer Lockdown", denn: "Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben."

Bist du für eine Impfpflicht?

Das Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien sieht die Impfplicht notwendig, wenn "dies als Ultima Ratio für die Abwehr der von der Pandemie ausgehenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit geboten ist". "Vielmehr ist auch aus ethischer Sicht dem legitimen Schutzziel der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als Recht der gesamten Bevölkerung zuzustimmen.“

61.000 Stellungnahmen

Abermals haben Impfgegner und -skeptiker die Möglichkeit der Stellungnahme genutzt, um die Parlaments-Website mit gleichlautenden Serien-Einträgen zu fluten. Freitagvormittag gab es 61.000 Einträge. Somit gestaltete sich auch die Suche nach Stellungnahmen offizieller Stellen als schwierig und war technisch nur noch gezielt nach Namen möglich. Am 17. Jänner soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss im Nationalrat behandelt werden.

Derzeit läuft die Begutachtungsfrist zum entsprechenden Gesetz, das eigentlich im Februar in Kraft treten soll – realistisch kann es erst Anfang Februar überhaupt beschlossen werden.

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