Erneuerbaren Ausbau Gesetz
Gewessler: "100 Prozent grüner Strom bis 2030"

 "Die nächsten zehn Jahre entscheiden über den Erfolg der Energiewende in Österreich", so Gewessler. | Foto: Screenshot facebook
  • "Die nächsten zehn Jahre entscheiden über den Erfolg der Energiewende in Österreich", so Gewessler.
  • Foto: Screenshot facebook
  • hochgeladen von Adrian Langer

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Staatssekretär Magnus Brunner (ÖVP) präsentieren das "Erneuerbaren Ausbau-Gesetz" (EAG) für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich. Denn Österreich hat sich verpflichtet, sich ab 2030 nur noch mit Strom aus Erneuerbaren zu versorgen. Bis 2040 soll der Komplettausstieg aus fossilen Energien erfolgen.

ÖSTERREICH. "Heute legen wir den Grundstein, damit Österreich bis 2030 nur noch Strom aus erneuerbarer Energie produziert. Es ist das größte Gesetzespaket im Energiebereich seit Jahrzehnten", sagte Gewessler. Und die nächsten zehn Jahre seien entscheidend für den Erfolg in der Energiewende. Im Gesetzespaket wird definiert, dass 11 TWh aus Sonnenenergie, 10 TWh aus Wind und fünf aus Biomasse erzeugt wird. Das eine Million "Dächerprogramm" spiele auch eine wichtige Rolle. Damit wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen leichter gemacht und neben Dächern sollen auch versiegelte Flächen benutzt werden. "Ich will, dass Österreich ein Land ist, wo es Sonnenstrom für alle gibt", so die Ministerin. Dafür soll der Zugang für Förderungen erleichtert werden. 

Die Ministerin präsentierte das Gesetz auch als Job- und Wirtschaftsmotor. So verspricht sie mit den 10 Milliarden an Förderungen bis zu 30 Milliarden Euro an Investitionen auszulösen. Der Weg dorthin werde durch ein Qualitätsmanagement überwacht. Das EAG bemühe sich auch um den Schutz der Flüsse, "weil es ein zentraler Baustein des Gesetzes ist".

Mehr Stabilität und Planungssicherheit

Kleinere Anlagen mit höherem Eigenverbrauch, z.B. PV-Anlagen auf dem eigenen Hausdach, erhalten eine Investitionsförderung. Für größere Anlagen, die ihren erzeugten Strom selbst vermarkten müssen, soll es Marktprämien geben, die auf den Marktpreis aufgeschlagen werden. Die Höhe der Prämien soll, abhängig von der Technologie, per Verordnung festgelegt oder durch Auktionen ermittelt werden. Bei der Windkraft soll die Prämie per Verordnung einmal jährlich festgelegt werden, bei der Biomasse und Photovoltaik ist das Auktionssystem vorgesehen.

Mit dem EAG wollte man zudem den Projektbetreibern, etwa für Windkraftanlagen, mehr Stabilität und Planungssicherheit geben. So wird die Förderdauer einheitlich für alle Technologien (Photovoltaik, Wind, Wasserkraft usw.) auf 20 Jahre festgelegt, womit mit anderen Ländern gleichgezogen wird. Die Höhe der Prämien wird sinken, weil die Förderung über einen längeren Zeitraum verteilt wird.

Neue Energiegemeinschaften

Ein weiter Baustein seien die Energiegemeinschaften. Bürger können sich zu „erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und die Bürger-Energiegemeinschaften (BEG) zusammenschließen und gemeinsam Strom produzieren, wobei der Verbrauch nicht in der Region erfolgen muss. Die EEG hingegen sind regional, sie sollen ermäßigte Netzgebühren erhalten, weil der Strom nicht über größere Entfernungen transportiert werden muss.

Das EAG wird heute in die Begutachtung geschickt. Sowohl der Nationalrat als auch der Bundesrat muss über das Paket abstimmen. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

Unser Themenschwerpunkt 2020 „Unsere Erde“.

Haushalte können bald Strom selbst produzieren und vermarkten

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.