NIG stellt klar
"Infektion ersetzt keine CoV-Impfung"

Eine Covid-19-Infektion wird der Impfung nicht mehr gleichgesetzt, so das NIG in seinem neuen Bericht. | Foto: SALK/Doris Wild
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  • Eine Covid-19-Infektion wird der Impfung nicht mehr gleichgesetzt, so das NIG in seinem neuen Bericht.
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Nächste Woche soll entschieden werden, ob das polarisierende Impfpflichtgesetz auch über den Sommer ruhend gestellt wird. Das Nationale Impfgremium (NIG) hat für den Sommer zumindest (NIG) seine Anwendungsempfehlung aktualisiert. Für die Grundimmunisierung gegen Corona sind drei „Stiche“ - zwei initiale Impfungen plus eine weitere nach sechs Monaten - nötig. Durchgemachte Corona-Infektionen führen nur zu einer Verschiebung dieser Impfungen.

ÖSTERREICH. Im Nationalrat wurde noch am Donnerstag anlässlich eines Volksbegehrens über die Coronavirus-Impfpflicht debattiert. Dort waren naturgemäß Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und die FPÖ die wichtigsten Teilnehmer. Der Minister warnte, unter Hinweis auf Portugal, wo eine neue Virusvariante für einen massiven Anstieg der Ansteckungszahlen sorgt, dass „entgegen allen Hoffnungen die Pandemie einfach nicht vorbei ist“. Die Corona-Impfung schütze bei den neuen Varianten zwar nicht vor Ansteckung , aber „nachweisbar davor, auf der Intensivstation zu landen, an Long Covid zu erkranken oder schwer zu erkranken“. Die Blauen, die das Volksbegehren gegen die Impfpflicht (rund 269.000 Unterschriften) unterstützt hatten, verlangten die Aufhebung des Gesetzes, und sie zweifelten die Impfung an.

Die Regierung will nächste Woche entscheiden, ob die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt. Alternativ könnte das Gesetz auch "scharfgestellt" werden. Mehr Infos hier.

Die Regierung will nächste Woche entscheiden, ob die Impfpflicht über den Sommer weiter ausgesetzt wird.  | Foto: Pixabay/Justinite (Symbolbild)
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Infektionen ersetzen keine Impfungen

Vom NIG kommen nun neue Empfehlungen. Für die Grundimmunisierung gegen Sars-CoV-2 sind drei "Stiche" – zwei initiale Impfungen plus eine weitere nach sechs Monaten – nötig.  Durchgemachte Corona-Infektionen führen "lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung dieser Impfungen und zu einer verbesserten Immunitätslage, ersetzen aber keineswegs einzelne Impfungen".

Grund für die Änderung ist die Omikron-Variante von Sars-CoV-2:

"Die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Varianten. Deshalb ersetzt eine Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung"

, heißt es. "Respiratorische Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität", wird zudem argumentiert. Die Experten betonen zudem, dass eine Infektion nur dann im Impfschema "zählt", wenn sie mittels PCR-Test bestätigt wurde.

Auch bei Omikron guter Schutz vor schweren Verläufen

Gegen Omikron weisen die Impfungen eine geringere Wirksamkeit als gegen den Vorgänger Delta auf. Die aktuellen Daten aus Österreich würden aber eine „gute“ Schutzwirkung auch gegen Infektion nach drei Impfungen belegen, so das NIG. Bei der Vermeidung von Hospitalisierungen und Todesfällen seien Geimpfte gegenüber Ungeimpften sowieso weiterhin im Vorteil.

Rauch erinnerte erneut daran, dass - unter Hinweis auf Portugal - die Pandemie einfach nicht vorbei ist". | Foto: Screenshot/Langer
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Im Fall von „Genesung und danach Impfung“ soll die erste der drei Impfungen ab rund vier Wochen nach abgelaufener Infektion erfolgen. Kommt es im Intervall zwischen dem ersten und zweiten Stich zu einer mit PCR-Test bestätigten Infektion, wird die zweite Impfung ab vier Wochen nach Genesung empfohlen, sechs Monate später dann die dritte.

Kommt es mindestens 21 Tage nach den ersten beiden Impfungen zur Ansteckung, wird eine dritte Impfung für alle ab fünf Jahren ab sechs Monaten nach der Genesung empfohlen. Es wird also der Impfabstand ab der letzten Infektion gerechnet.

Genesene brauchen im Herbst 4. Stich

Eine Infektion nach der dritten Impfung erfordert momentan keinen weiteren Stich. Es sei aber davon auszugehen, dass auch diese Personen vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 einen weiteren Stich benötigen werden, so das NIG.

Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren soll die dritte Impfung ab sechs Monaten nach der zweiten, spätestens aber zu Schulbeginn erfolgen. Ob künftig weitere Impfdosen bzw. Booster-Impfungen mit den derzeitig verfügbaren Vakzinen oder aber mit speziellen, auf Omikron zielenden notwendig sein werden, „ist Gegenstand laufender Untersuchungen“.

Soll die Impfpflicht weiter ausgesetzt werden?

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