Darf JVA verlassen
Karl-Heinz Grasser bekommt Fußfessel im Jänner
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll Anfang Jänner in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. (Archiv)
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der seit Juni seine Haftstrafe im Zusammenhang mit dem Buwog-Urteil verbüßt, dürfte Anfang Jänner die Justizanstalt verlassen und eine Fußfessel erhalten.
ÖSTERREICH/INNSBRUCK. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der seit Anfang Juni seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck verbüßt, wird über Weihnachten und den Jahreswechsel weiterhin inhaftiert bleiben.
Nach Informationen, die der "APA" am Donnerstag vorlagen, soll der 56-Jährige jedoch Anfang Jänner in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln und damit eine Fußfessel erhalten.
Vier Jahre unbedingte Freiheitsstrafe
Die Haftstrafe geht auf das Urteil im Buwog-Verfahren zurück. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Grasser Ende März wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren unbedingter Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt. Nach derzeitigem Stand dürfte er die Hälfte dieser Strafe verbüßen, bevor eine bedingte Entlassung möglich wird.
- Grasser verbüßt seit Anfang Juni seine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck.
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Der Antrag auf den Vollzugsmodus mit Fußfessel war bereits am 1. September von Grassers Verteidigung eingebracht worden. In derselben Zeit sorgte der frühere Minister erneut für Schlagzeilen, nachdem er aufgrund eines akuten gesundheitlichen Problems notoperiert werden musste. Er befand sich anschließend mehrere Wochen in der Innsbrucker Klinik. Grasser lebt mit seiner Ehefrau, Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
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