Nach AK-Klage
Manche Netflix-Kunden erhalten 30 Euro zurück
Nach Klage der Bundesarbeitskammer (BAK) können sich Netflix-Abonnenten über eine Rückerstattung freuen: Wer davon betroffen ist, erfährst du hier.
ÖSTERREICH. In der Vergangenheit gewöhnte man sich an die regelmäßigen Preiserhöhungen der Netflix-Abos. So auch in den Jahren 2019 und 2020. In diesem Zeitraum liefen die Preisanpassungen aus Sicht der AK Oberösterreich aber nicht rechtens: Deshalb klagte die von der AK Oberösterreich eingeschaltete Bundesarbeitskammer Netflix bezüglich Preisänderungen in den Jahren 2019 und 2020. Da Netflix an einer gütlichen Einigung dieses Disputs interessiert war, schlug das Unternehmen vor, betroffenen Konsument:innen eine Rückerstattung von Mitgliedsgebühren in Form eines Pauschalbetrages im Wert von 20 Euro oder 30 Euro anzubieten – je nachdem ob Konsument:innen von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen waren. Diesem Vorschlag hat die AK zugestimmt, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten, heißt es.
Viele Abo-Bezieher haben am 22. Mai ein E-Mail erhalten, in dem eine Rückzahlung angekündigt wird. Im Betreff heißt es: "Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe von 30 €".
Frist bis 14. August
Allen Konsument:innen, die dieses Angebot zur einvernehmlichen Bereinigung annehmen, wird eine schnelle Rückerstattung ohne bürokratischen Aufwand oder langes Warten ermöglicht. Sie müssen laut AK keine aktiven Schritte unternehmen, sondern lediglich auf das Rückerstattungsangebot von Netflix in ihrem E-Mail-Postfach achten.
Bis 14. August habe man Zeit, diese Rückerstattung in Anspruch zu nehmen. Weitere Auskünfte bietet auch die AK-Hotline unter 0800 800 008.
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