Polizei
Neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle nimmt Arbeit auf

Die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt nahm am Montag ihren Dienst auf. Während bisher die Landespolizeidirektionen dafür zuständig waren, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen, übernimmt diese Aufgabe nun eine zentrale Einheit, die im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist. | Foto:  JOE KLAMAR / AFP / picturedesk.com
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  • Die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt nahm am Montag ihren Dienst auf. Während bisher die Landespolizeidirektionen dafür zuständig waren, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen, übernimmt diese Aufgabe nun eine zentrale Einheit, die im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist.
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Die neue Ermittlungs- und Beschwerdestelle gegen Polizeigewalt nahm am Montag ihren Dienst auf. Während bisher die Landespolizeidirektionen dafür zuständig waren, entsprechenden Vorwürfen nachzugehen, übernimmt diese Aufgabe nun eine zentrale Einheit, die im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist. Zudem gibt es einen beratenden Beirat mit Mitgliedern aus unter anderem Ärztekammer, Amnesty International und SOS-Mitmensch. 

ÖSTERREICH. Wesentliches Ziel der Neuerung sei laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), das ohnehin vorhandene Vertrauen in die Exekutive weiter zu stärken. Wie der Ressortchef betonte, gebe es kaum eine Organisation, "die so unter öffentlicher Beobachtung stehe wie die Polizei. Bei fast jedem Einsatz filmen Menschen mit dem Handy mit. Daher ist eine unabhängige Beschwerdestelle ein wichtiger Schritt, um sämtliche Vorwürfe, bei denen sich jemand ungerecht behandelt fühle, rasch aufklären zu können". 

Karner verwies darauf, dass in der Personalvertretung eine gewisse Skepsis aufgrund der Neuerung vorhanden war, was aber auch bei der Einführung der Körperkameras der Fall gewesen sei. Nun würden zu den beinahe 600 vorhandenen Kameras weitere rund 3.000 Stück ausgeliefert werden, da sie auch dem Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten dienten. 

Wesentliches Ziel der Neuerung sei laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), das ohnehin vorhandene Vertrauen in die Exekutive weiter zu stärken.  | Foto: BMI
  • Wesentliches Ziel der Neuerung sei laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), das ohnehin vorhandene Vertrauen in die Exekutive weiter zu stärken.
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Beirat soll Beschwerdestelle beraten

Um die Unabhängigkeit der "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" (EBM) sicherzustellen, wurde diese beim BAK angesiedelt. Die EBM befindet sich außerhalb des Wirkungsbereichs der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit und somit außerhalb der polizeilichen Hierarchie. Wie weiters betont wurde, müssten Weisungen an die EBM schriftlich erfolgen und auch einem neu eingerichteten Beirat vorgelegt werden.

Dessen Aufgabe ist es, als qualitätssicherndes Beratungsorgan zu fungieren; in Ermittlungen eingreifen kann er aber nicht. Zu den Mitgliedern des Rats gehören etwa Ärztekammer-Vizepräsident Harald Schlögel, die Strafrechtlerin Verena Murschetz, Amnesty-Rechtsexpertin Teresa Exenberger oder Philipp Sonderegger, nominiert von SOS Mitmensch. Geleitet wird der Beirat vom ehemaligen Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Meinrad Handstanger.

Ein neu eingerichteter Beirat soll als qualitätssicherndes Beratungsorgan fungieren. | Foto: BKI
  • Ein neu eingerichteter Beirat soll als qualitätssicherndes Beratungsorgan fungieren.
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Rund 300 Beschwerden pro Jahr

Personell sei die EBM bereits zu 80 Prozent besetzt, wobei sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren, zweistelligen Bereich bewegen soll. Neben Kriminalpolizistinnen und -polizisten, denen nach der Strafprozessordnung die Ermittlungskompetenz zukommt, werden auch Personen mit psychologischer und sozialwissenschaftlicher Expertise tätig sein. Davon erhofft man sich, Ermittlungen aus verschiedenen Blickwinkel beleuchten zu können.

Weder Karner noch BAK-Direktor Otto Kerbl wollten sich am Montag darauf festlegen, ob sich die Zahl der Beschwerdefälle durch die neue zentrale Stelle erhöhen werde. In den vergangenen Jahren hat es davon meist rund 300 bei knapp 25.000 Zwangsmittelanwendungen gegeben.

Neben Beschwerden über Polizeigewalt wird sich die EBM auch mit Zwangsmittelanwendungen mit lebensgefährlichem oder tödlichem Ausgang auseinandersetzen. Strafrechtliche Vorwürfe anderer Art gegen Polizisten bleiben im Bereich der Landespolizeidirektionen.

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