Neue EU-Regeln fürs Reisen
Österreich macht Druck auf Deutschland

Seit Ausbruch der COVID-Pandemie ist die Reisefreiheit generell stark eingeschränkt. Die EU-Kommission hat nun neue Vorschläge zur Vereinheitlichung der Regeln im Zusammenhang mit der Reisefreiheit vorgestellt. | Foto: Adobe Stock/pressmaster
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  • Seit Ausbruch der COVID-Pandemie ist die Reisefreiheit generell stark eingeschränkt. Die EU-Kommission hat nun neue Vorschläge zur Vereinheitlichung der Regeln im Zusammenhang mit der Reisefreiheit vorgestellt.
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Aufgrund der Covid-Pandemie wurde die Reisefreiheit bekanntermaßen stark eingeschränkt. Die Europäische Kommission hat nun neue Vorschläge der Regelungen im Zusammenhang mit der Reisefreiheit innerhalb der EU vorgelegt. Die österreichische Regierung begrüßt das Vorhaben von Brüssel und fordert eine rasche einheitliche Umsetzung.

ÖSTERREICH. Aktuell sieht die deutsche Reisewarnung für Österreich etwa vor, dass die Kinder (unter 12 Jahren) von deutschen Urlauberfamilien, deren Eltern geimpft sind, bei der Rückreise von Österreich nach Deutschland, in Quarantäne müssen. Denn für Kinder in diesem Alter besteht erst seit 25. November 2021 eine Zulassung des Corona-Impfstoffes des Hersteller Pfizer/Biontech. "Für die Wintersaison bedarf es daher einer Übergangslösung, die es auch Familien ermöglicht zu reisen“, fordert Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

"Die österreichische Regelung, und nun auch der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass für Kinder unter 12 Jahren KEIN Covid-Zertifikat notwendig ist, um reisen zu können. Bei Einreise aus einem dunkelrotem Gebiet, sind, laut Vorschlag der Kommission, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren von der Quarantäne befreit, wenn sie einen gültigen grünen Pass vorlegen können. Dazu gehört auch ein gültiges Testergebnis. In Österreich können auch Gäste aus dem Ausland das kostenlose Testangebot nutzen", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. 

Österreich fordert die Deutschland auf, die einheitlichen Regelungen des Grünes Passes zu berücksichtigen, damit keine Benachteiligung von Familien mit Kindern in diesem Alter mehr besteht. 
 | Foto: Florian Schrötter/BKA
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"Fleckerlteppich verunsichert Menschen"

Österreich fordert nun die deutsche Bundesregierung auf, diesen Vorschlag der EU-Kommission zu berücksichtigen, damit (nach Ende des Lockdowns in Österreich) keine Benachteiligung von Familien mit Kindern in diesem Alter mehr besteht. „Gerade auf europäischer Ebene sind einheitliche Regelungen wichtig. Ein Fleckerlteppich an verschiedenen Regeln verwirrt die Menschen und führt zu Unsicherheit", hält Köstinger fest.

Die weiteren Regelungen im Überblick:

  • Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sollen bei Reisen innerhalb der EU die selben Regelungen gelten wie für Erwachsene.
  • Kinder unter 12, die innerhalb der EU reisen, sollen kein COVID-Zertifikat fürs Reisen benötigen, solange sie nicht aus einem dunkelroten Gebiet einreisen.
  • Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die aus einem dunkelroten Gebiet einreisen sollten nach Vorlage eines gültigen COVID-Zertifikates (geimpft, genesen, getestet – PCR oder Antigen-Test) von einer Quarantäne befreit sein.
  • Kinder unter 6 Jahren sollten grundsätzlich kein COVID Zertifikat benötigen und auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein.
  • Ab März 2022 soll auch die Anhang I – Liste mit den „sicheren“ Drittstaaten wegfallen. Erwachsene sollen dann auch aus diesen Staaten nur noch geimpft und getestet einreisen dürfen. Bei Kindern zwischen 2 und 17 Jahren reicht ein Test aus.
  • Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten soll mit 9 Monaten, nach Abschluss des ersten Impfzyklus (Erhalt von zwei Dosen) definiert werden. Die Gültigkeit vom Impfzertifikaten nach Erhalt der Auffrischungsimpfung kann mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch nicht definiert werden.
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Seit Ausbruch der COVID-Pandemie ist die Reisefreiheit generell stark eingeschränkt. Die EU-Kommission hat nun neue Vorschläge zur Vereinheitlichung der Regeln im Zusammenhang mit der Reisefreiheit vorgestellt. | Foto: Adobe Stock/pressmaster
Österreich fordert die Deutschland auf, die einheitlichen Regelungen des Grünes Passes zu berücksichtigen, damit keine Benachteiligung von Familien mit Kindern in diesem Alter mehr besteht. 
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