Regeln für den Osterbrauch
Osterfeuer in Österreich - was erlaubt ist

Brauchtumsfeuer: Osterfeuer dürfen nur unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen entfacht werden.  | Foto: Pixabay
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In allen Regionen Österreichs werden am Osterwochenende Osterfeuer entfacht. Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, dem drohen aber hohe Strafen.

ÖSTERREICH. Osterfeuer sind in Österreich liebgewonnene Tradition. Die Sicherung der Fruchtbarkeit, des Wachstums und der Ernte durch die Osterfeuer betont die enge Verbindung zwischen menschlichem Leben und der Natur, die in vielen Kulturen eine zentrale Rolle spielt. Aber auch in der Kirche wird ein Feuer entfacht: In der Liturgie zur Feier der Osternacht wird vor Beginn vor der Kirche das Osterfeuer entfacht. Inmitten der Gemeinde entzündet der Priester dann die Osterkerze. Nach ihrer Weihe wird die Kerze in einer feierlichen Prozession in die dunkle Kirche getragen, begleitet vom dreimaligen Ruf des "Lumen Christi" (Christus, das Licht).  

Saharastaub auch Karsamstag über Österreich

Die Belastungen für Umwelt, Tiere und Menschen sind durch die vielen Osterfeuer besonders hoch. Beim Verbrennen eines Asthaufens von nur 200 Kilogramm werden ca. 3,6 Kilo Feinstaub (PM10) freigesetzt. Das entspricht der Fahrleistung eines Diesel-PKW von 115.900 Kilometern, also einer Fahrt dreimal um die Erde. 

Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern unterliegt generell sehr strengen Vorschriften, die gesetzlich geregelt sind.  In Österreich gibt es, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft. 

Osterfeuer: Regeln in der Steiermark

Das Entzünden von Osterfeuern ist in der Steiermark ausschließlich am Karsamstag (15.4.2017) in der Zeit von 15:00 bis Ostersonntag 03:00 Uhr gestattet. Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot. Im Grazer Umland, mitunter auch in Gemeinden der Bezirke Graz‐Umgebung oder Leibnitz, darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Dieses wird meist von der Gemeinde selbst veranstaltet oder einem von der Gemeinde beauftragten Verein bzw. einer von der Gemeinde beauftragten Organisation. Mehr dazu hier.

Osterfeuer in Kärnten

Was es in Kärnten zu beachten gibt.

Osterfeuer im Burgenland

Das gilt im Burgenland: Erlaubt sind die Feuer am Abend und in der Nacht vom Karfreitag auf Karsamstag oder Karsamstag auf Ostersonntag oder Ostersonntag auf Ostermontag.

Osterfeuer in Tirol

Meldung an die Gemeinde: Für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern besteht eine Meldepflicht an die Gemeinde spätestens zwei Wochen im Vorhinein. Das ist wichtig, um den Behörden und den Einsatzkräften die Möglichkeit zu geben, im Falle eines auftretenden Brandes rasch und effizient reagieren zu können. Unterbleibt diese Meldung, darf das Feuer nicht entzündet werden. 

Osterfeuer in Niederösterreich

Anlässlich von Brauchtumsveranstaltungen tritt auch in Niederösterreich eine Ausnahmeverordnung in Kraft. Demnach dürfen Osterfeuer im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag abgebrannt werden. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen dürfen nach dem Bundesluftreinhaltegesetz jedoch auch hier ausschließlich mit biogenen Materialien beschickt werden. Beschränkungen für bestimmte Regionen oder die Anzahl der Feuer gibt es laut Auskunft der niederösterreichischen Landesregierung nicht.  Dieselbe Regelung gilt auch in Salzburg.

Osterfeuer in Vorarlberg

Auch in Vorarlberg dürfen Feuer nur im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen und für die Dauer der Veranstaltung entzündet werden. Konkret können Osterfeuer am Abend und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag sowie in der darauffolgenden Nacht abgebrannt werden.

Beim Entzünden von Brauchtumsfeuern können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich werden, wie z. B. das Absperren von Sicherheitszonen zu den Besucherflächen, benachbarten Gebäuden oder Wäldern. Diese und weitere Bestimmungen werden im Rahmen der Veranstaltungspolizei überwacht. Folgende Vorkehrungen sind in Vorarlberger außerdem zu treffen:

Osterfeuer in Wien

In der Bundeshauptstadt sind ebenfalls Osterfeuer möglich, und zwar einmalig vom Karsamstag bis Ostersonntag. Brauchtumsfeuer dürfen ausschließlich mit trockenem und unbehandeltem Holz bestückt werden – Brandbeschleuniger dürfen jedenfalls nicht verwendet werden. Die Feuer müssen von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter spätestens zwei Werktage vor Beginn beim zuständigen Magistrat angezeigt werden – diese sind auch für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich. Die Verantwortlichen haben u. a. dafür Sorge zu tragen, dass:

  • Besucherinnen und Besucher den notwendigen Sicherheitsabstand zum Feuer einhalten,
  • ein allseitiger Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern zu Baulichkeiten und brennbaren Gegenständen eingehalten wird,
  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern,
  • geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die eine unzumutbare Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarschaft vermieden wird,
  • geeignete Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle bereit gehalten werden,
  • bei starkem Wind oder bei Dürre das Feuer nicht entzündet wird,
  • das Brauchtumsfeuer beaufsichtigt wird und vor dem endgültigen Verlassen der Feuerstelle Feuer und Glut verlässlich gelöscht werden 

Generelle Sicherheitsvorkehrungen fürs Osterfeuer

Vor der Planung bzw. Durchführung eines Osterfeuers ist es ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) über die vorgeschriebenen Verbote bzw. über vorhandene Auflagen zu erkundigen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro.

  • Es ist wichtig, nur trockene Pflanzenreste wie Laub und unbehandeltes Holz wie Baumschnitt für das Osterfeuer zu verwenden, um die Umwelt zu schützen. Kunststoffe wie Plastiksackerl, Verpackungsmaterial oder Autoreifen sowie andere Abfälle wie Möbelstücke oder Altkleider haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Es sollte vermieden werden, große Feuerstellen anzuhäufen.
  • Es ist entscheidend, Tiere zu schützen. Kurz vor dem Anzünden sollte das Brennmaterial noch einmal umgeschichtet werden, um zu verhindern, dass das Osterfeuer zur Gefahr für Tiere wird.
  • Es müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden! Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand zur Feuerstelle beachtet werden, insbesondere zu Energieversorgungsanlagen, Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern, öffentlichen Verkehrsflächen, Gebäuden und Baumbeständen wie Wald. Die Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen kann ein Verbot des Feueranzündens oder sofortige Löschaufträge seitens der zuständigen Behörde zur Folge haben. Anwesende müssen auf die Gefahrensituation hingewiesen und vom Nahbereich der Flammen ferngehalten werden. 
  • Die Windrichtung sollte beim Entzünden des Feuers berücksichtigt werden. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet werden, und bei aufkommendem starkem Wind muss es sofort gelöscht werden. Die Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger ist nicht nur riskant, sondern auch verboten.
  • Offenes Feuer muss immer beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht unkontrolliert ausbreitet, vor allem auf trockenen Wiesenflächen. Es sollte vermieden werden, zu viel Material auf einmal abzubrennen, um gefährlichen Funkenflug zu vermeiden.
  • Strohballen können sich durch Hitzestrahlung bereits von selbst entzünden und sind daher eine gefährliche Sitzgelegenheit in der Nähe von Brauchtumsfeuern.
  • Es ist wichtig, auf kleine Kinder aufzupassen, da sie schnell von der Faszination des Feuers erfasst werden können und die Gefahr möglicherweise unterschätzen.
  • Die Verwendung von Brandbeschleunigern wie Benzin oder ähnlichem zum Entzünden ist gefährlich und sollte vermieden werden, um Stichflammen und Verbrennungen zu verhindern. 
  • Im Nahbereich von bewohnten Gebäuden ist das Verbrennen möglichst zu unterlassen.
    Eine unzumutbare Belästigung Unbeteiligter soll vermieden werden. 

Woher der Brauch des Osterfeuers kommt

Der Brauch des Osterfeuers ist seit 1559 offiziell dokumentiert, hat jedoch vermutlich seine Ursprünge weit vorher in vorchristlichen Traditionen, insbesondere in Verbindung mit Brandopfern. Das Osterfeuer symbolisiert symbolisch die Sonne als Zentrum des menschlichen Lebens, und es war üblich, im Frühling mit diesen Frühlingsfeuern die Sonne als Sieger über den langen Winter zu begrüßen.

Darüber hinaus dienten die Feuer als Kult zur Förderung der Fruchtbarkeit, des Wachstums und der Ernte. Im Frankenreich um das Jahr 750 wurde die Bedeutung der Frühlingsfeuer auf Gott bzw. Jesus Christus übertragen. Seit dem 11. Jahrhundert sind Osterfeuer auch in Deutschland nachgewiesen.

Das Osterfeuer als Symbol für die Sonne und den Sieg des Frühlings über den Winter ergibt Sinn, da das Frühjahr traditionell mit Wachstum, Erneuerung und Leben assoziiert wird. Die Übertragung der Bedeutung der Frühlingsfeuer auf Gott bzw. Jesus Christus verdeutlicht, wie sich religiöse Bedeutungen mit bestehenden Bräuchen verbinden können. Es ist faszinierend zu beobachten, wie sich Traditionen im Laufe der Zeit entwickeln und anpassen, während sie gleichzeitig ihre kulturelle und historische Bedeutung bewahren.

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