Freitesten möglich
Quarantäneregeln für Schulen werden gelockert
Bei älteren Schülern sollen künftig nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden, heißt es in einem Erlass des Gesundheitsministeriums. Schüler in Quarantäne dürfen sich künftig schon nach fünf statt zehn Tagen per PCR freitesten.
ÖSTERREICH. Seit dieser Woche sind alle Schüler Österreichs wieder zurück in den Klassenzimmern. Bereits nach der ersten Schulwoche waren in Wien 285 Klassen in Quarantäne. Um betroffene Schüler schnellstmöglich wieder am Unterricht teilhaben zu lassen, soll die Quarantäne nun verkürzt werden.
Nur mehr direkte Sitznachbarn K1-Person
An den Volksschulen ändert sich bei den Quarantänebestimmungen wenig. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es schon jetzt die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Dies entscheidet die Gesundheitsbehörde. Diese Kinder dürfen weiter in die Schule gehen, sollen aber ihre sozialen Kontakte freiwillig außerhalb einschränken.
Nach der Volksschule sind bei älteren Schülern direkte Sitznachbarn bzw. Sitznachbarinnen sowie sonstige enge Kontakte eines bestätigten Falles seien als Kontaktperson der Kategorie I zu klassifizieren. Die restlichen Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inklusive Betreuungspersonen seien grundsätzlich als Kontaktperson der Kategorie II zu klassifizieren, hieß es weiter.
Am frühen Nachmittag wurden die Landessanitätsdirektionen über die neuen Regelungen informiert, danach sollen sie veröffentlicht werden, hieß es zuvor aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zur APA.
Vorbild Deutschland
Nach dem Vorbild Deutschlands soll nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne, wenn eine Corona-Infektion auftritt, sondern also nur mehr die unmittelbaren Sitznachbarn der Kinder. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hatte bereits am Vortag „sehr große Sympathie“ für das deutsche Modell signalisiert, aus dem Büro des Gesundheitsministers stand man dem Vorschlag ebenfalls „positiv gegenüber“.
Nach fünf Tagen freitesten
Zudem gibt es nach fünf Tagen die Möglichkeit, sich freizutesten. In den Aktualisierungen, die mittels Erlass für verbindlich erklärt werden, heißt es, dass abweichend von den bisherigen Empfehlungen eine vorzeitige Beendigung der Absonderung bei Vorliegen einer negativen PCR-Untersuchung, welche frühestens am fünften Tag nach letztem infektiösen Kontakt durchgeführt wurde, möglich ist. Bisher mussten Kinder zehn Tage in Isolation.
Mit den Testvorbereitungen habe man bereits im Mai begonnen, „sonst könnten wir jetzt nicht mit den PCR-Tests beginnen“. Dass die Schulen je nach Standort unterschiedlich gut vorbereitet waren, läge an den unterschiedlichen Voraussetzungen je nach Standortgröße und an den unterschiedlichen Logistikprozessen.
Zum Schulbeginn hatten 32 Schulsprecher von Wiener Gymnasien einen offenen Brief an die Regierung adressiert, in dem sie von einem "Schulstart der Krise" sprechen. Statt Sicherheit und Beständigkeit gebe es Unbehagen und Unsicherheit. Mit den bisher geltenden Maßnahmen würde man direkt auf Schulschließungen zusteuern. Teile der neuen Regelungen tragen den Forderungen Rechnung.
Update: Erlass des Gesundheitsministerium 21.10 Uhr
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