Kritik an Pflegebonus
Regierung schließt Mehrheit der Angehörigen aus

Für den Pensionistenverband ist der Pflegebonus für Angehörige voller Hürden.
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Bevor der Nationalrat seine Zelte im Ausweichquartier in der Hofburg abbricht und ins historische Parlamentsgebäude an der Ringstraße zurückkehrt, beschließt er am Mittwoch unter anderem den Pflegebonus für pflegende Angehörige. Die Summe von 1.500 Euro bekommen aber nicht alle, wie Verbände kritisieren.

ÖSTERREICH. Sie helfen bei der Körperhygiene, kochen, lesen vor, sind in der Nacht da und kümmern sich um die richtigen Medikamente. Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst Österreichs. Ab dem kommenden Jahr wird ihre unentgeltliche Arbeit mit einem Bonus honoriert. Künftig gibt es 1.500 Euro pro Jahr, im kommenden Jahr aber nur die Hälfte, weil der Bonus erst Mitte des Jahres eingeführt wird. Insgesamt wurde mehr versprochen als gezahlt wird, kritisierte die Arbeiterkammer Steiermark. Die Regierung sprach von 2.000 Euro, davon sind aber alle Abgaben zu entrichten. Letztlich bleiben für Vollzeitkräfte knapp 70 Euro netto pro Monat übrig.

Die Voraussetzungen würden viele weiters davon ausschließen, meint Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostel im Ö1-Morgenjournal. Erstens brauche es einen speziellen Antrag, der sehr kompliziert ist. Zweitens muss man in einem gemeinsamen Haushalt leben. Heißt: Die um die Ecke wohnende in Pension befindliche Tochter, die ihre betagte Mutter oder ihren Vater pflegt und betreut, erhält keinen Angehörigenbonus. Darüber hinaus ist eine Einkommensgrenze von 1500 Euro vorgeschrieben. Der Bonus kann auch nur beansprucht werden, wenn sich die/der zu Pflegende bereits in Pflegestufe 4 oder höher befindet. In diesem Bereich findet aber die Pflege und Betreuung meist bereits im professionellen Umfeld statt, weist Kostelka darauf hin. Stattdessen müsste der Bonus bereits ab der Stufe drei gelten. Die Regierung schließt mit ihrer Einschränkung 75 Prozent der pflegenden Angehörigen vom Bonus aus. 

Der Bonus kann nur beansprucht werden, wenn sich die/der zu Pflegende bereits in Pflegestufe 4 oder höher befindet. | Foto: Angelov/adobe.stock.com
  • Der Bonus kann nur beansprucht werden, wenn sich die/der zu Pflegende bereits in Pflegestufe 4 oder höher befindet.
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Selber Haushalt nicht mehr "zeitadäquat" 

Genau 86.519 Angehörige könnten so erreicht werden, rechnet die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, Birgit Meinhard-Schiebel, vor. "Je höher die Pflegestufe, umso seltener sind die zu pflegende Menschen zuhause". Dass der Angehörige im selben Haushalt wohnen muss, sei auch nicht mehr "zeitadäquat". Meinhard-Schiebel wirft in diesem Zusammenhang auch die Frage auf, wie groß dann der bürokratische Aufwand für die Kontrolle ist. Dieses Geld könne man den Menschen zukommen lassen. Kostelka schlägt die Einführung einer österreichweiten Pflegetelefon-Hotline vor, an die man sich für Fragen und Unterstützung wenden kann. 

Der Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro für Angehörige, die daheim hilfsbedürftige Menschen betreuen und pflegen, hätte Anfang 2023 kommen sollen, wird jetzt aber mit einem halben Jahr Verzögerung Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. 

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