Unzulässige Indexklauseln
Sammelklage will Geld für Mieter zurückholen

Durch die Sammelklage könnten hundertausende Mieterinnen und Mieter 30 Jahre rückwirkend profitieren. | Foto: Stadt Wien/Christian Fürthner
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Die Kostenexplosion bei den Mieten ruft aktuell eine Wiener Anwaltskanzlei auf den Plan. Sie will ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) nutzen, um für hunderttausende Mieter und Mieterinnen Geld zurückzuholen und das rückwirkend für 30 Jahre. Es geht um möglicherweise unzulässige Inflationsanpassungen. Während der Immobilienverband Zweifel hat, räumt die Arbeiterkammer (AK) dem Vorstoß durchaus Chancen ein.

ÖSTERREICH. Aufgrund einer Indexklausel in den meisten Mietverträgen erhöhen sich die Mieten in der Regel parallel zur Inflation. Da die Teuerungsraten in den vergangenen eineinhalb Jahren massiv angestiegen sind, explodierten also auch die Kosten für viele Mieterinnen und Mieter. Ein aktuelles Urteil des OGH stellt diese Erhöhungen nun auf die Probe. Demnach widersprechen einige der Indexregelungen in Mietverträgen mit Unternehmen, Banken oder Versicherungen dem Konsumentenschutzgesetz, weil sie einerseits zu schwammig formuliert waren bzw. eine zeitliche Eingrenzung fehlte. So verbietet das Konsumentenschutzgesetz etwa eine Mieterhöhung in den ersten zwei Monaten. Verträge mit solchen Indexregelungen sucht jetzt eine Wiener Anwaltskanzlei. Sie verspricht betroffenen Mieterinnen und Mietern eine erfolgreiche Sammelklage. Laut den Anwälten könnten dadurch Hunderttausende 30 Jahre rückwirkend profitieren.

Immobilienwirtschaft skeptisch

Anton Holzapfel vom Verband der Immobilienwirtschaft glaubt hingegen nicht an ein solches Ausmaß, wie er am Freitag im "Ö1-Morgenjournal" darlegte. Er spricht von einigen Zehntausend solcher Verträge. Die Erwartungshaltung sei viel zu groß geschürt, so Holzapflel, der allerdings eingesteht: Den OGH-Spruch könne man nicht wegwischen. Es seien aber noch viele Fragen offen. 

Gute Chancen räumt die AK dem Vorstoß ein. Der OGH habe die Richtung vorgezeigt, das sei eine gute Basis, so AK-Mietrechtsexperte Walter Rosifka gegenüber "Ö1". Es sei daher nicht völlig ausgeschlossen, dass Vermieter und Vermieterinnen Inflationsanpassungen tatsächlich zurückzahlen müssen. Der Experten rechnet damit, dass es in der Frage innerhalb eines Jahres Rechtssicherheit geben wird.  

Bei Mietverträgen mit Unternehmen

Auf der Homepage der Rechtsanwälte finden sich die Voraussetzungen für Mieterinnen und Mieter, um sich an der Sammelklage zu beteiligen. Demnach müsse ein Mietvertrag mit einem Unternehmen (Bank, Fonds, Privatstiftung, Versicherung, GmbH, AG, OG, KG usw) bestehen und eine Indexklausel im Mietvertrag befinden, die etwa wie folgt aussehen könnte:

"Der Netto Mietzins von € […] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Verbraucherpreise 1976 wertbezogen. Sollte dieser Index nicht verlautbart werden, gilt jener als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht."

Nicht unterstützt werden kann die Klage von Mieterinnen und Mietern, die von einer Privatperson mieten, keine Indexklausel in ihrem Vertrag haben oder einen gewerblichen Mietvertrag haben.

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