Teure Gratislieferung
VKI klagte IKEA wegen irreführender Werbung
- Eine böse Überraschung ereilte im vergangenen Frühjahr so manche/n IKEA-Kundin/en.
- Foto: Ikea EH Haid Linz
- hochgeladen von Manuel Tonezzer
Wegen einer vermeintlichen Gratislieferung für "IKEA Family"-Mitglieder, die sich am Ende doch nicht als gratis herausstellte, klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) IKEA. Die Möbelkette verpflichtete sich vor Gericht zur Unterlassung.
ÖSTERREICH. Eine böse Überraschung ereilte im vergangenen Frühjahr so manche/n IKEA-Kundin/en. Eine als gratis beworbene Paketlieferung für "IKEA Family"-Mitglieder entpuppte sich mitunter doch nicht als kostenlos. Der Grund: Für eine Gratislieferung durfte die bestellte Ware bestimmte Abmessungen und ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. Diese Einschränkungen waren jedoch nicht bei der beworbenen Ankündigung zu finden, sondern auf einer Unterseite.
Statt Gratislieferung 189 Euro Lieferkosten
Nach einer Kundenbeschwerde führte der VKI selbst eine Testbuchung mit einem Doppelbett durch. Nachdem das Bett dem Warenkorb hinzugefügt wurde, schien unter dem Preis folgende Werbung auf: "Gratis Paketlieferung für IKEA Family Mitglieder. Logge dich jetzt ein oder registriere dich und erhalte deine Paketlieferung ab einem Einkauf von € 60,- gratis."
Durch diese Werbung wurden aus Sicht des VKI Kundinnen und Kunden dazu verleitet, dem Kundenbindungsbindungsprogramm "IKEA Family" beizutreten und im Zuge dessen Daten an das Unternehmen zu übermitteln. Erst danach wurde Schritt für Schritt im Bestellprozess deutlich, dass eine Zustellung für "IKEA Family"-Mitglieder nicht per se kostenlos ist. Letztlich betrugen die Lieferkosten im konkreten Fall 189 Euro.
Klage wegen irreführender Werbung
Der VKI hatte die Möbelkette daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums wegen irreführender Werbung geklagt. Wie der VKI am Mittwoch bekannt gab, ließ es IKEA nicht auf ein Urteil ankommen und verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich, solches Verhalten künftig zu unterlassen. Der Vergleich ist rechtskräftig.
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