Neuerungen an den Schulen
Was im Schuljahr 2022/23 alles neu ist
Das neue Schuljahr bringt einige Änderungen mit sich – u. a. angepasste Corona-Regelungen, einen neuen Pflichtgegenstand oder etwa mehr Sozialarbeit. Damit du gut vorbereitet bist, haben wir zusammengefasst, was in den heimischen Klassenzimmern zum Schulstart alles neu ist.
ÖSTERREICH. In Wien, dem Burgenland und Niederösterreich startet der Regelunterricht bereits am 5. September. In den restlichen Bundesländern geht es dann eine Woche später, am 12. September, los. Mit dem neuen Schuljahr kommt es auch zu einigen Änderungen bzw. Neuerungen in den Klassenzimmern. Im Nachfolgenden geben wir dir einen Überblick, was Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2022/23 erwartet.
Eigenverantwortung bei Corona-Tests
Laut Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) kann das neue Schuljahr im Hinblick auf Corona so beginnen, wie das alte geendet hat. Dabei wird vor allem auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt. D. h., es gibt weder eine generelle Maskenpflicht noch verpflichtende Corona-Testungen.
Empfohlen wird allerdings, dass Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag mit einem gültigen PCR-Test an die Schulen kommen. Zudem werden in der ersten Schulwoche an allen Schulen Antigen-Tests angeboten, die freiwillig genutzt werden können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schülerinnen und Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für zu Hause mit – damit können sie sich beispielsweise am Sonntagabend oder am Montag vor Schulbeginn testen.
Bei hohem Risiko dürfen Schulen Maßnahmen setzen
Flächendeckende Schulschließungen sind für das Schuljahr 2022/23 nicht vorgesehen, wie der Bildungsminister eine Woche vor dem partiellen Schulstart (W, NÖ. Bgld.) explizit betonte. Bei besonderer Risikolage können Schulen allerdings selbst schärfere Regeln einführen.
Konkret bedeutet das: Die Schulen können für maximal zwei Wochen eine Test- und Maskenpflicht sowie einen zeitversetzten Unterrichtsbeginn anordnen – mit Zustimmung der Bildungsdirektion ist auch eine Verlängerung möglich. Ein etwaiges "Distance Learning" können die Schulen aber nicht autonom anordnen – hier ist die Erlaubnis der Bildungsdirektion bereits im Vorhinein einzuholen.
Umgang mit Infizierten
Seitens der Bundesregierung ist vorgesehen, dass symptomlose Schülerinnen und Schüler trotz Infektion mit einer FFP2-Maske in die Schule kommen dürfen – ausgenommen von der Regelungen sind die Volksschulen. Für die Gruppe an Infizierten muss allerdings ein eigener Pausenraum zur Verfügung gestellt werden.
Auch infizierte Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig an den Schulen unterrichten. Das stieß aber sowohl bei Lehrer- als auch Direktorenvertretung auf breite Ablehnung. Zudem haben bereits mehrere Bundesländer verkündet, dass sie das Unterrichten infizierter Lehrerinnen verbieten werden.
Insellösungen bei Lehrpersonal
Dementsprechend werden in Wien, Burgenland, Niederösterreich und Salzburg keine infizierten Pädagoginnen und Pädagogen unterrichten. Auch Kärnten hat bereits Tendenzen in diese Richtung verkündet, allerdings noch keine finale Entscheidung getroffen. In der Steiermark, in Vorarlberg und in Tirol darf hingegen mit FFP2-Maske unterrichtet werden. Oberösterreich geht einen Mittelweg: Dort dürfen nur Volksschul-Lehrkräfte nicht mit Infektion in die Klassen.
"Digitale Grundbildung" und Laptops
Es gibt aber auch abseits von Corona einige Neuerungen: Ab Herbst steht mit "Digitale Grundbildung" etwa ein neuer Pflichtgegenstand auf dem Stundenplan der Schülerinnen und Schüler in den ersten drei Klassen der AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule. Das neue Fach kommt begleitend mit einer Verteilung von Laptops in diesen Schulstufen.
Grundsätzlich muss ab sofort aber in jeder Klasse zumindest eine Stunde pro Woche für das Fach reserviert sein – die Schüler bekommen hier auch Noten. Auf dem Programm stehen nicht nur sogenannte "informatische"-, sondern auch Medien- und Anwendungskompetenzen.
Schärfere Regeln bei Schulabmeldungen
Bereits im letzten Schuljahr wurden aufgrund der sich häufenden Schulabmeldungen strengere Regeln beschlossen. Abmeldungen für das kommende Schuljahr müssen seither bereits bis zum Beginn der Sommerferien gemeldet werden – früher war dies bis Ferienende möglich.
Außerdem wurden die Externistenprüfungen gebündelt von eigenen Kommissionen abgenommen. Damit soll Prüfungstourismus in mutmaßlich "leichte" Schulen verhindert werden. Eltern wurden außerdem zum Semesterwechsel zu "Reflexionsgesprächen" geladen.
Mehr Mittel für kostenlose Lernhilfe
Im Rahmen der Initiative "weiterlernen.at" wird weiterhin kostenlose Lernhilfe für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler angeboten. Operativ umgesetzt wird die Unterstützungsaktion von Organisationen wie der Caritas, der Diakonie und dem Roten Kreuz. Die Mittel wurden auf zehn Millionen Euro verdoppelt, die Aktion läuft noch bis mindestens Februar 2023 weiter.
Ausbau der Schulsozialarbeit
Mit September soll außerdem das Personal in der Schulsozialarbeit verdoppelt werden. Wenn Länder hier aufstocken möchten, übernimmt der Bund hierfür im Jahr 2022 die vollen Kosten. Voraussetzung ist, dass sich die Länder im Anschluss dazu bereit erklären, das Personal auch langfristig zu halten.
Für Lehrlinge wird unter anderem das Coaching-Programm ausgebaut und die Teilnahme an Ausbildungsverbundmaßnahmen gefördert.
Uneingeschränkte Schulpflicht für ukrainische Kinder
Ab dem neuen Schuljahr wird die Schulpflicht auch uneingeschränkt für ukrainische Kinder gelten. Zuletzt waren 11.000 ukrainische Kinder und Jugendliche im österreichischen Schulsystem - mit dieser Zahl wird auch zu Beginn des neuen Schuljahrs gerechnet. Gleichzeitig bereite man sich darauf vor, bis zu 50.000 Schülerinnen und Schüler integrieren zu müssen, sagte Bildungsminister Polaschek kürzlich.
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