Corona-Regeln zum Jahreswechsel
Was zu Silvester gilt
An Silvester gibt es heuer einige Einschränkungen. Anlass ist die befürchtete Omikron-Welle, deren Eintreffen hinausgezögert werden soll.
ÖSTERREICH. Personen die nicht geimpft oder genesen sind dürfen zu Silvester nach wie vor nicht die Gastronomie betreten, aber ausnahmsweise privat zusammen kommen – allerdings nur im kleinen Kreis zu maximal 10 Personen.
Einschränkungen bei Silvester-Feiern
Sind alle anwesenden Personen geimpft oder genesen und erfüllen also den 2G Status, so dürfen sich bis zu 25 Personen zum Jahreswechsel treffen. Das ist aber nur bis 22 Uhr erlaubt. Dann tritt für alle die Corona-Sperrstunde in Kraft. Privat dürfen sowohl Geimpfte als auch Ungeimpfte ab 22 Uhr nur mehr zu zehnt feiern. In der Gastronomie ist das nicht möglich.
Für die Gastronomie gilt seit Montag eine Sperrstunde um 22 Uhr. Diese Maßnahme wird auch an Silvester durchgeführt und betrifft auch die Hotellerie – auch Hotelbars müssen um 22 Uhr schließen.
Die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (GECKO) mahnt zu Vorsicht rund um den Jahreswechsel und rät zudem von größeren Feierlichkeiten an Silvester ab. Die Polizei darf den privaten Bereich nur wegen einem Verstoß gegen die Corona-Regeln nicht kontrollieren. Wird die Polizei aber z.B. wegen Ruhestörung gerufen, kann sie dabei auch die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen überprüfen.
Größere Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern ist ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nötig. Maximal sind 2.000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt – da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen sondern auch geboostert sein. Für Events ohne zugewiesene Sitzplätze besteht eine Höchstgrenze von 25 Personen. FFP2-Masken sind bei Veranstaltungen nur indoor zu tragen.
Feuerwerk
Zum Jahreswechsel 2021 wird die Polizei auch die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes besonders genau überwachen. Insbesondere der "Silvesterknallerei" und der verbotenen Böllerverwendung im urbanen Bereich soll mit allen zur Verfügung stehenden Befugnissen begegnet werden, hieß es aus dem Innenministerium. Mehr dazu hier.
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